Münster. Die Bezirksregierung Münster führt seit einigen Tagen in der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete (ZUE) Münster intensive Gespräche mit Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen. Anlass sind zunächst anonym vorgetragene Beschwerden mehrerer ZUE-Bewohner. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Beschwerden in der vergangenen Woche führte die Bezirksregierung sowohl Personal- als auch Fachgespräche mit ihren ZUE-Mitarbeiter*innen. Der Arbeiter-Samariter-Bund als in der ZUE verantwortlicher Betreuungsverband wurde zu einer umfassenden Stellungnahme aufgefordert.
Seit dem vergangenen Freitag werden zudem seitens der Bezirksregierung täglich Gespräche mit Bewohner*innen geführt. Dabei handelt es sich um Familien wie alleinreisende Männer und Frauen. Auch Regierungspräsidentin Dorothee Feller selbst führte bereits Gespräche in der ZUE: „Die Bewohnerinnen und Bewohner können sich darauf verlassen, dass wir alles tun werden, um die Vorwürfe aufzuklären. Wir dulden weder Rassismus noch schikanierendes Verhalten, in keiner Form. Daher nehmen wir alle Verdachtsmomente ernst und gehen dem intensiv nach.“
Aktuell sind in der ZUE von der Bezirksregierung Münster unabhängige Stellen zur Verfahrensberatung und zum Beschwerdemanagement teils nicht besetzt. Die Verfahrensberatung wird voraussichtlich bereits zum 1. April wieder vollständig besetzt werden können. Für die Beschwerdestelle wird nach einer zeitnahen Lösung gesucht. In der Zwischenzeit sorgt die Einrichtungsleitung für andere Anlaufstellen. Der ASB erarbeitet im Auftrag der Bezirksregierung zudem nun ein Konzept, wie sich Sprecher*innen der Bewohner*innen und die Leitungen von Einrichtung und Betreuungsverband künftig regelmäßig und vertrauensvoll austauschen können.
In der vergangenen Woche hatte ein derzeitiger ZUE-Bewohner, der gleichzeitig gegen die erfolgte Ablehnung seines Asylantrages klagt, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Münster gestellt, der Einrichtungsleitung Begehungen des von ihm bewohnten Zimmers ohne Ankündigung und ohne sein Beisein zu untersagen. Das Verwaltungsgericht Münster hat dazu heute (24. März) zu einem Erörterungstermin für Mitte April geladen; gleichzeitig änderte das Verwaltungsgericht Münster seine Verfügung aus der vergangenen Woche ab, auf alle unangekündigten Begehungen zu verzichten. Diese Verfügung ist nun auf den Antragsteller beschränkt. Die Bezirksregierung wird in der ZUE Münster zunächst dennoch bis zur endgültigen rechtlichen Klärung nur angekündigte Zimmerbegehungen durchführen. Die unregelmäßigen Zimmerbegehungen sind aus Gründen des Brandschutzes und der Hygiene-Vorsorge wichtig.
Aktuell leben 269 Personen in der ZUE Münster, die hier auf den Ausgang ihrer Asylverfahren warten. Fast die Hälfte der aktuellen Bewohner*innen sind alleinreisende Männer. Mehr als ein Drittel der Bewohner*innen ist seit mehr als zwölf Monaten in der früheren York-Kaserne am Albersloher Weg in Münster untergebracht. Die Bezirksregierung Münster betreibt im Auftrag des Landes Zentrale Unterbringungseinrichtungen in Dorsten, Ibbenbüren, Marl, Münster, Rheine und Schöppingen. Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die vorhandenen ZUE-Plätze landesweit zu maximal 65 Prozent belegt. Über die jeweiligen Zuweisungen zu den Einrichtungen entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg in Absprache mit dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bezirksregierung
Münster vom 24.03.2021