Münster - (SMS) - Das Impfzentrum Münster reagiert prompt auf die neue Verordnung des NRW-Gesundheitsministeriums: Ab nächster Woche können auch Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen in der Halle Münsterland geimpft werden.
Als Nachweis der Impfberechtigung genügt eine ärztliche Bescheinigung, die am Tag der Impfung mit dem Terminticket mitzubringen ist. Die Liste der Erkrankungen, Hinweise zur Bescheinigung und zur Terminbuchung online sind im Netz zu finden (www.muenster.de/corona_regelfall, Bundesverordnung, § 3 - Schutzimpfungen mit hoher Priorität).
Das Impfzentrum Münster hat bislang für laut Erlass definierte Berufsgruppen Impfangebote mit AstraZeneca gemacht (bei Betriebssitz oder Arbeitsplatz in Münster). Das ist nur noch bis 1. April möglich. Das Gesundheitsministerium NRW wird Münster keine weiteren Dosen für die Erstimpfung dieser Gruppen liefern, sie gehen ab April an die Hausarztpraxen. Termine für Zweitimpfungen sind davon nicht betroffen. Wer zu den Impfberechtigten dieser Kategorie gehört und noch einen Termin braucht, sollte ihn online für die kommende Woche (ab 29. März) buchen (siehe www.muenster.de/corona_impfberechtigung).
Das Buchungssystem wird derzeit an die neuen Anforderungen angepasst und voraussichtlich ab dem Wochenende zur Verfügung stehen.
Stadt Münster vom 26.03.2021