(SMS) Der Geflügelpest-Verdachtsfall in Handorf wurde jetzt vom zuständigen Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Deshalb gilt im ganzen Stadtgebiet ab sofort Stallpflicht für sämtliche Geflügelarten. Dies hat das städtische Gesundheits- und Veterinäramt im Auftrag des Landes angeordnet.
Außerdem werden den Haltern in einer Allgemeinverfügung weitere Vorgaben gemacht, um die Verbreitung dieser für Hausgeflügel gefährlichen Infektionskrankheit zu unterbinden. Alle Informationen dazu finden sich auf den Webseiten des Amtes (www.stadt-muenster.de/verbraucherschutz).
Die Aviäre Influenza wird durch Viren ausgelöst, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Sie verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form mutieren, die sich dann als Geflügelpest zeigt. Sie ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Vögeln vorkommende Aviären-Influenza-Viren können auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen und werden dann auch als Vogelgrippe bezeichnet. Die Übertragung vom Tier auf den Menschen ist jedoch nicht sehr ansteckend. Kommt es dennoch zu einer Übertragung auf den Menschen, kann das zu schweren Erkrankungen führen.
Für Fragen zur Geflügelpest stehen Mitarbeitende des Veterinäramtes ab Montag, 29. März, zur Verfügung (Tel. 02 51/4 92-54 61 montags - freitags von 8-14 Uhr, veterinaeramt@stadt-muenster.de).
Stadt Münster vom 26.03.2021