26.03.2021/Kreis Coesfeld. Die vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) neu gefasste Coronaschutzverordnung, die am Montag, 29.03.2021, in Kraft treten wird, erlaubt im Kreis Coesfeld weiterhin die Öffnung des Einzelhandels sowie der Kultureinrichtungen. Als Grundlage für Entscheidungen zur Anpassung von Schutzregeln im Kreis Coesfeld gilt der Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit NRW. Dieser liegt mit 60,7 deutlich unter 100. Das Einkaufen ist somit weiterhin in den Geschäften erlaubt. Neu ist, dass nun auch im Kreis Coesfeld Terminbuchungen („click and meet“) notwendig sind. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann, dürfen in Anspruch genommen werden, wenn die Kundin oder der Kunde einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen kann.
Am 10. April 2021 öffnet die Kolvenburg mit der Vernissage „Heimat - jetzt! Das Münsterland neu gedacht“ und geht damit aus der Winterpause. Für den Besuch ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Gleiches gilt für die Besichtigung der Burg Vischering, die bereits geöffnet ist. Ein Termin kann ganz einfach telefonisch unter 02591 79900 oder per E-Mail an kultur@kreis-coesfeld.de vereinbart werden.
Treffen im öffentlichen Raum sind weiterhin mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich.
Ausführliche Informationen können der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden (Anpassung und Verlängerung der Corona-Schutzverordnung – Nordrhein-Westfalen verbindet Notbremse-Regelung mit Stärkung der Teststrategie | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)).
Kreis Coesfeld vom 26.03.2021