Berlin (ots) Große Bereiche Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens leiden unter Überdüngung. Die zu hohen Stickstoffeinträge, hauptsächlich aus landwirtschaftlichem Dünger, sorgen dafür, dass der zulässige Nitrat-Grenzwert von 50 mg/l im Grundwasser an vielen Messstellen in der Region überschritten wird.
Die zuständigen Behörden haben über Jahre dabei versagt, Grund- und Oberflächengewässer ausreichend zu schützen und gesetzliche Vorgaben umzusetzen. So müssen die Wasserversorger immer mehr investieren, um das Trinkwasser vor Verunreinigungen durch Nitrat zu schützen und eine gute Qualität sicherzustellen. Auch ist die Düngeverordnung nicht ausreichend, um die hohe Nitratbelastung des Grundwassers ausschlaggebend zu verringern.
Für
sauberes Wasser und die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen
Nitrat-Grenzwerts reicht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen die
Landesregierungen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein.
Vertreten wird die DUH von der Kanzlei Geulen & Klinger, mit der sie
bereits bei den Klagen für die saubere Luft zusammenarbeitet.
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