Münster/Dortmund - Über die Art des Verfahrens hat die zuständige Luftfahrtbehörde entschieden, nachdem die Träger öffentlicher Belange und anerkannte Naturschutzverbände die Möglichkeit hatten, Stellungnahmen abzugeben.
Der Flughafen möchte auf seiner vorhandenen Start- und Landebahn die östlich gelegene Landeschwelle um 300 Meter verlegen. Dadurch stünde den Flugzeugen aus der Anflugrichtung Unna eine Landebahnlänge von 2000 statt bislang 1700 Metern zur Verfügung. Den Antrag zur Schwellenverlegung hat der Flughafen Ende Mai 2020 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht.
Im nächsten Schritt beteiligt die Bezirksregierung die betroffenen Fachbehörden. Das sind zum Beispiel Kommunen, die Naturschutzbehörden sowie die Deutsche Flugsicherung (DFS). Zudem wird die Bezirksregierung vom Flughafen Dortmund noch weitere Aussagen zu einigen Themen anfordern. In dem Plangenehmigungsverfahren werden alle Belange, die durch das beantragte Vorhaben betroffen sein können, in die Entscheidung mit einbezogen. Mit einer Entscheidung ist in einigen Monaten zu rechnen.
In den vergangenen Monaten hat die Bezirksregierung Münster die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet, unter anderem die der Stadt Dortmund, der Stadt Unna und der anerkannten Naturschutzverbände. Diese Äußerungen hatten das Ziel zu verdeutlichen, welche kurzfristigen und langfristigen Auswirkungen der Antrag des Flughafen Dortmunds auf verschiedene Bereiche hätte, wie zum Beispiel auf Natur, Mensch, Verkehr, Wirtschaft und Klima. Durch die Stellungnahmen konnten Anregungen zu weiteren Untersuchungen erfolgen oder Kritik an bereits vorgelegten Untersuchungsergebnissen geäußert werden. Alle Vorträge wurden berücksichtigt und eingehend geprüft.
Nach entsprechender Abwägung aller Aspekte und insbesondere der Lärmgesichtspunkte hat die Bezirksregierung entschieden, als Verfahren hier an Stelle eines Planfeststellungsverfahrens ein Plangenehmigungsverfahren anzustrengen. Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer ersten Prüfung, demnach werden bestimmte Grenzwerte des Lärmschutzes nicht überschritten. Auch eventuelle Natur- und Umweltverletzungen sowie die Tatsache, dass durch die Schwellenverlegung keine baulichen Veränderungen notwendig sind, wurden bei der Entscheidung berücksichtigt.
Das Plangenehmigungsverfahren unterscheidet sich lediglich im Umfang im Hinblick auf einige Verfahrensschritte von einem Planfeststellungsverfahren mit formaler Öffentlichkeitsbeteiligung. Inhaltlich werden in beiden Verfahren die gleichen Aspekte geprüft. Relevante Hinweise und Anmerkungen von Privatpersonen werden auch in dem Plangenehmigungsverfahren berücksichtigt.
Um eine größtmögliche Transparenz des Verfahrens sicherzustellen, können Interessierte weiterhin die vom Flughafen Dortmund eingereichten Antragsunterlagen mit allen gutachterlichen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bezirksregierung einsehen.
Bezirksregierung Münster
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