Münster (SMS) - Der nunmehr 13. und folgend 14. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 hat auch in Münster abermals für eine Ausweitung der Impfangebote gesorgt. Spätestens ab dem 8. April sind weitere Personenkreise in der Priorität 2 impfberechtigt.
In den kommenden Tagen werden nun auch Personen des Jahrgangs 1941 ein Impfangebot erhalten. Gesundheitsministerium und Stadt Münster haben dazu ein Einladungsschreiben vorbereitet, das zeitnah an die Impfberechtigten verschickt wird. Entsprechende Terminbuchungen sind für sie dann ab dem 6. April (Dienstag), Impfungen ab dem 8. April (Donnerstag) möglich. Das gilt im Übrigen auch für einen oder eine Lebenspartner/-in.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe stellt derzeit dazu ihr Online-Buchungsportal um. Ab dem 1. April können Ü80er ihre Buchungen entsprechend wieder unter www.116117.de vornehmen; bis dahin und künftig sind Terminbuchungen aber auch über die bekannte KVWL-Telefonnummer (0800) 116 117 02 möglich.
In den vergangenen Tagen gab es zudem unterschiedliche Interpretationen der neuen Regelungen. Das Impfzentrum Münster hat aus diesem Grund eine tagesaktuelle Grafik erstellt, die den Weg der derzeit impfberechtigten Personengruppen zur Impfung übersichtlich darstellt. Neu ist insbesondere, dass nunmehr auch Impfungen in Hausarztpraxen und gynäkologischen Praxen möglich sind.
Außerdem wurden weitere Personen- / Berufsgruppen der Liste besonders
begründeter Impfungen hinzugefügt. Diese findet sich weiterhin auf der
Seite www.muenster.de/corona_impfberechtigung.
Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit besonders
priorisiert sind, werden gebeten, nun einen Impftermin zu vereinbaren.
Stadt Münster
Grafik: Stadt Münster / Thilo Gellert. Übersicht aller Impfberechtigten und Buchungsmöglichkeiten