Die Waffenfirma muss zudem etwa drei Millionen Euro zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschied. Der BGH verwarf damit die Revisionen von Staatsanwaltschaft, Angeklagten und Unternehmen größtenteils. Es ging vor allem um tausende Sturmgewehre, die in den 2000er Jahren nach Mexiko geliefert worden und dort teils in Unruheprovinzen gelandet waren. (Az. 3 StR 474/19)
Die Exporte waren genehmigt worden, allerdings aufgrund falscher Angaben zum schlussendlichen Verbleib der Waffen. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte einen früheren Vertriebsleiter und eine frühere Sachbearbeiterin zu Bewährungsstrafen. Der BGH sah darin keine Rechtsfehler und bestätigte die Entscheidungen.
Die Erträge aus der Tat werden größtenteils eingezogen. Auch das entschied bereits das Landgericht und bestätigte nun der BGH. Über einen kleinen Teil der Summe will der BGH allerdings wegen einer inzwischen verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verjährung bei der Einziehung von Taterträgen noch einmal verhandeln.
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