Die Zahl der Insolvenzen deutscher Unternehmen ist im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen - Hauptgrund dafür ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht in der Corona-Krise. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung 1999.
Die seit Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen machte sich unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeiten in den Gerichten "nur leicht bemerkbar", erklärten die Statistiker. Noch bis Ende April dieses Jahres ist zudem weiterhin die Antragspflicht für jene Unternehmen ausgesetzt, bei denen die Auszahlung der staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.
Die meisten Pleiten gab es 2020 im Baugewerbe mit 2500 Fällen, im Handel einschließlich Kfz-Reparaturen waren es 2466 Insolvenzen. In der Gastronomie wurden 1775 Anträge gestellt. Handel und Gastronomie sind besonders von den Corona-Maßnahmen und den damit verbundenen Schließungen betroffen.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Insolvenzen beliefen sich laut Statistikamt 2020 auf knapp 44,1 Milliarden Euro - 2019 waren es noch rund 26,8 Milliarden Euro. Grund des Anstiegs der Forderungen trotz rückläufiger Unternehmensinsolvenzen ist demnach, dass 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragten.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ging 2020 um ein Drittel auf 41.753 zurück, außerdem gab es 13.671 Insolvenzanträge ehemaliger Selbstständiger, das war ein Rückgang von 25,8 Prozent. Als Grund für den Rückgang der Verbraucherinsolvenzen sieht das Statistische Bundesamt ein neues Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Es sei davon auszugehen, dass deshalb nun "nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen werden".
hcy/ilo
© Agence France-Presse