Seit spätestens 2004 hat Booking.com Bestpreisklauseln angewandt, mit denen das Buchungsportal den angeschlossenen Hotels untersagte, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten. Mit diesen Klauseln schirmte Booking.com sein Geschäftsmodell kartellrechtswidrig gegen jeglichen Wettbewerb ab, was es dem Unternehmen letztlich erlaubte, Buchungsprovisionen von bis zu 50% des Übernachtungspreises von den Hoteliers zu kassieren. Die Hoteliers wurden durch die Bestpreisklauseln übervorteilt und geschädigt. Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt nun rund 2.000 Hotels, die sich seiner „daBeisein“-Initiative angeschlossen haben, ihren Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen. „Nach mehrmonatigen, eigentlich konstruktiv verlaufenden Vergleichsverhandlungen hat Booking.com Ende Oktober vergangenen Jahres überraschend den Verhandlungstisch verlassen und willkürlich 66 an der Initiative teilnehmende Hotels vor einem niederländischen Gericht in Amsterdam auf ‚negative Feststellung seiner Haftung‘ verklagt. Damit blieb den übrigen 2.000 Hotels keine andere Option, als nunmehr selbst beim Landgericht Berlin eine Sammelklage einzureichen“, erläutert Otto Lindner als Vorsitzender das Vorgehen des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2013 auf Beschwerde des Hotelverbands Deutschland (IHA) ein Kartellverfahren wegen der Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln gegen Booking.com eingeleitet. Nachdem sowohl das Bundeskartellamt als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf im Parallelfall HRS keine Zweifel daran gelassen hatten, dass die Bestpreisklauseln mit deutschem und europäischem Kartellrecht unvereinbar sind, strich Booking.com letztlich im Jahr 2015 die Bestpreisklauseln aus seinen Geschäftsbedingungen in Deutschland.
„Zu
diesem Zeitpunkt hatte Booking.com die Bestpreisklauseln allerdings schon mehr
als 10 Jahre zur Anwendung gebracht und hierdurch den Wettbewerb zwischen den
Hotelbuchungsportalen und zum Direktvertrieb der Hotellerie massiv beschränkt.
Damit wurde nicht nur der Provisionswettbewerb zwischen den Buchungsportalen
praktisch zum Erliegen gebracht, es wurde u.a. auch der sich im Aufbau
befindliche Vertrieb der Hotels über ihre eigenen Homepages erheblich
behindert. Unter dem Regime der Bestpreisklauseln konnten sich die
Buchungsprovisionen seit 2004 nicht nur auf überhöhtem Niveau halten, sondern
sich über die Jahre noch signifikant erhöhen“, zeigt Markus
Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), auf. „Wir
wollen den Anspruch der Hotels auf Schadensersatz nach den Grundsätzen des
deutschen und europäischen Kartellrechts gegen Booking nun vor den zuständigen
Gerichten in Berlin und Amsterdam durchsetzen.“
Da die Durchsetzung der Ansprüche im Alleingang für viele Hotels mit prohibitiven Kosten und Risiken verbunden wäre, hat der Hotelverband die Interessen gebündelt und durch Abkommen mit renommierten Prozessfinanzierern sichergestellt, dass die Hotels die gerichtlichen Auseinandersetzungen ohne Kosten bzw. Kostenrisiken durchstehen können.
Über den Hotelverband Deutschland (IHA):
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.
Hotelverband Deutschland (IHA) vom 31.03.2021