Wie ist die städtische Corona-Hotline über Ostern geschaltet?
Die
Erreichbarkeit der städtischen Corona-Hotline 0251/492-1077 ist am
Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag jeweils von 10 bis 14 Uhr
gewährleistet. Bei etwaigen Problemen mit dem KVWL-Terminbuchungsportal
wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe. Hier können weder Stadt noch Impfzentrum Münster
unterstützen.
Ab wann werden die Ü60er geimpft und wie kommen sie an einen Termin?
Das
Land NRW stellt kurzfristig mehrere Tausend Dosen des
AstraZeneca-Impfstoffs für die Impfung von Menschen im Alter von 60
Jahren und älter zur Verfügung. Nach oben gibt es keine
Altersbeschränkung. Terminbuchungen können frühestens ab Samstag (3.
April) und bis spätestens zum Montag (5. April) erfolgen, je nach
Verfügbarkeit von Impfstoffen. Danach entfällt – Stand jetzt – diese
Regelung für Ü60er. Die Terminbuchung erfolgt ausschließlich über das
Online-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)
unter www.116117.de oder unter der Telefonnummer (0800) 116 117 02. Ohne
einen solchen Termin ist – trotz altersbedingter Impfberechtigung – der
Besuch des Impfzentrums nicht möglich. Das Land weist vorsorglich
daraufhin, dass bei der Buchung Engpässe entstehen und Wartezeiten nötig
sein können. Darauf haben die Stadt Münster und das Impfzentrum keinen
Einfluss. Die zusätzlichen Impfstoffe werden dann ab Ostersonntag (4.
April) und bis spätestens zum 14. April (je nach Verfügbarkeit und
Buchungslage) im Impfzentrum verimpft. Auch die niedergelassenen
ärztlichen Praxen stehen als Kooperationspartner für die Verimpfung
eines Teils dieses Kontingents bereit. Termine können direkt beim
Hausarzt vereinbart werden.
Ich bin über 60 – kann mein Lebenspartner oder meine Lebenspartnerin mich zur Schutzimpfung begleiten?
Wenn
es körperlich zwingend erforderlich ist: Ja. Allerdings sollte ein
„Überlauf“ im Impfzentrum vermieden werden. Wie Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann es formuliert hat: „Wir wollen Meter machen“ – und
dafür wird Platz benötigt. Das Impfzentrum geht in den kommenden zwei
Wochen in Richtung Höchstauslastung. Um Verständnis für die Situation
wird gebeten.
Wie steht es um die Zweitimpfung mit AstraZeneca?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) will bis Ende April eine Empfehlung zum weiteren Verfahren abgeben.
Der Jahrgang 1941 hat jetzt eine gesonderte Impfeinladung erhalten. Wie geht es nun weiter?
Wie
auch bei den weiterhin berechtigten Über-80-Jährigen werden 79-Jährige
mit dem Impfstoff BioNTech geimpft. Für sie sind das
Terminbuchungsportal www.116117.de
und auch die KVWL-Hotline unter Tel. (0800) 116 117 02 ab dem 6. April
freigeschaltet, die Impfungen starten für sie dann wie angegeben ab dem
8. April. Das Land wird sukzessive weiteren Jahrgängen ein Impfangebot
unterbreiten. Die Einladung erfolgt landesweit einheitlich und
gestaffelt nach Geburtsjahrgängen. Die Daten stehen noch nicht fest und
sind auch abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Impfstoffmengen.
Verändern sich die Öffnungszeiten des Impfzentrums?
Nein.
Die vorhandenen Kapazitäten zwischen 8 und 20 Uhr genügen auch an den
Ostertagen, um allen Buchungswünsche gerecht zu werden. Innerbetrieblich
wie personell wird es möglicherweise kleinere Umstellungen und
Ergänzungen geben; an der theoretischen Impfleistung von rund 2400
Terminen pro Tag und den Rahmenbedingungen für Impflinge ändert sich
jedoch nichts.
Im Impfzentrum soll angeblich jede Menge Impfstoff ungenutzt geblieben sein?
Falsch.
Mit nun etwa 48.000 Impfungen und somit einer Impfquote von rund 15
Prozent liegt Münster im bundesweiten Vergleich mit an der Spitze und
weit über dem Landesschnitt. Der Grund dafür sind einerseits eine hohe
Impfbereitschaft in der Bevölkerung und viel Aufklärungsarbeit,
andererseits aber auch eine so konsequent wie gut strukturierte
Impfkampagne und ein hohes Maß an Einsatzwille aller Beteiligten. Das
Impfzentrum Münster hat regelmäßig weitere Impfstoffmengen nachgeordert
und entsprechend der Priorisierung verimpft. Wenn im Terminportal
zwischenzeitlich freie Plätze ausgewiesen werden, ist dies kein Hinweis
auf überzählige Impfstoffe. Dabei handelt es sich um Momentaufnahmen;
die Buchungslage zeigt sich nach wie vor dank der großen
Impfbereitschaft in Münster extrem dynamisch. Derzeit werden rund 1000
Menschen am Tag im münsterschen Impfzentrum geimpft.
Am Impfzentrum werden Personen abgewiesen…
Dies
ist korrekt – aber verkürzt dargestellt. Denn für jede Abweisung gibt es
konkrete Gründe, die sich in den Erlassen von Land und Bund
wiederfinden. Fehlende Formulare oder Terminbuchungen, falsche Angaben,
unberechtigte Buchungen etc.: Das Portfolio ist immens. Würden solche
Abweisungen nicht erfolgen, wären damit Tür und Tor geöffnet für
unregulierte Impfungen. Dies kann angesichts der nationalen Lage und
unterschiedlicher Bedarfe bzw. Berechtigungen aber nicht akzeptiert
werden. Aus diesem Grund wird jeder Fall bewertet und abgewogen. Das
Impfzentrum Münster macht viel möglich, muss sich aber auch an
Rahmenbedingungen halten, die das Land gesetzt hat. Bekanntlich kann
sich aber jederzeit die Erlasslage ändern.
Auch die Partner/-innen von 79-jährigen Personen werden nun geimpft?
Das
ist richtig. Das Land stellt hier eindeutig klar, dass bei allen
Neubuchungen ausschließlich Personen im Alter von 79 Jahren – und älter –
für ihre Lebenspartner/-in zeitgleich einen Termin mitbuchen können,
deren Alter ist unerheblich. Eine konkrete Zusatzbuchung ist aber
zwingend notwendig. Es genügt nicht, die zweite Person zum eigenen
Termin mitzubringen. Eine Nachbuchung für Partner/-innen bei bereits
erfolgter altersbedingter Impfung ist nicht möglich.
Ab wann wird denn nun in hausärztlichen und Fach-Praxen geimpft?
In münsterschen Praxen wird ab dem 6. April geimpft. Die Stadt Münster
hat hierbei auf Verteilung und Impfstoffmengen keinen Einfluss. In den
ärztlichen Praxen wird auf Grundlage der gültigen Priorisierungsliste
geimpft, diese werden sich mit den impfberechtigten Personen in
Verbindung setzen. Hierunter fallen beispielsweise Personen der
Pflegegrade 4 und 5 mit bis zu zwei Begleitpersonen sowie Vorerkrankte
nach §3 Abs. 1 Nr. 2.
Wie ist die Situation bei Kontaktpersonen von Schwangeren?
Genau wie Personen mit chronischen Erkrankungen soll nach Vorstellung
des Gesundheitsministeriums eine Schutzimpfung von maximal zwei
Kontaktpersonen durch die gynäkologischen Praxen erfolgen. Die KVWL hat
alle Fach- und Hausärzte über die Modalitäten informiert, eine Impfung
im Impfzentrum Münster ist diesbezüglich nicht geplant. Als Starttermin
ist der 6. April vorgesehen.
Der Arzt hat ein Attest über eine Vorerkrankung ausgestellt – wie geht’s weiter?
Wichtig
und richtig ist, dass Menschen mit Vorerkrankungen nach §3 Abs. 1 Nr. 2
ab dem 6. April ein Impfangebot über ihren Hausarzt erhalten. Die KVWL
hat alle Fach- und hausärztliche Praxen über die Modalitäten informiert.
Hier erhalten Betroffene die entsprechenden Informationen.
Wie ist die Lage bei den beruflich begründeten Impfberechtigten, die bislang mit AstraZeneca geimpft werden sollten?
Das
bislang bewährte Buchungsportal Ticket.io wird am 6. April für diese
besonders begründeten Impfgruppen wieder geöffnet. Der Re-Start der
Impfung soll dann ab dem 7. April erfolgen.
Wie kann ich den Impfvorgang beschleunigen?
Termintreue
ist das Schlüsselwort. Das Einhalten von gebuchten Terminen verschafft
Planungssicherheit bei der Impfstoffzubereitung, verhindert unnötige
Parkplatzsuche im Nahbereich des MCC (Halle Münsterland) und ermöglicht
ein schnelles Einchecken ohne Wartezeiten im Eingangsbereich.
Stadt Münster
Graphik: Symbolbild, pixabay / Alexandra Koch