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Deutsche Umwelthilfe kündigt Klage an

Bundesamt für Seeschifffahrt wischt Klima- und Umweltargumente beiseite und lehnt Widerspruch gegen den Weiterbau von Nord Stream 2 ab

Berlin, 1.4.2021: Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute den Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Weiterbau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zurückgewiesen. Die DUH kritisiert diese Entscheidung scharf und kündigt an, dagegen vor Gericht zu ziehen. Das BSH hat nach Überzeugung der DUH bei der Genehmigung des Weiterbaus Naturschutz- und Klimaaspekte nicht ausreichend geprüft beziehungsweise ignoriert. So wurde bei der Genehmigung weder die Vereinbarkeit der Klimaziele überprüft noch die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus Förderung, Verarbeitung und Transport des Erdgases untersucht.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das BSH verschließt die Augen vor dem Offensichtlichen: Nord Stream 2 ist ein gefährliches Projekt für die Klimaziele. Deshalb muss selbstverständlich bei jedem Genehmigungsschritt die Klimawirkung aus dem Betrieb der Pipeline berücksichtigt werden. Mit 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr ist die Pipeline das größte fossile Projekt in Europa und völlig aus der Zeit gefallen. Aus der Ablehnung unseres Widerspruchs gegen den Weiterbau wird deutlich, dass sich das BSH mit den Klimaschutzargumenten nicht ernsthaft auseinandersetzt. Dies gilt auch für wichtige Naturschutzargumente: So soll die Pipeline ohne Rücksicht auf die Vogelrastzeit im wichtigen Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht erlaubt werden. Das BSH zeigt erneut, dass es den Weg für den Bau von Nord Stream 2 unbedingt freimachen möchte. Dies ist umso erstaunlicher, weil die Arbeiten im dänischen Abschnitt lange nicht abgeschlossen sind und die Nord Stream 2 offenbar nicht in der Lage ist, die Arbeiten in deutschen Gewässern kurzfristig aufzunehmen.“

Die DUH hatte am 15. Januar 2021 Widerspruch gegen den Weiterbau von Nord Stream 2 in der deutschen AZW eingelegt, ebenso wie der Nabu. Dieser Widerspruch hatte zur Folge, dass ein Weiterbau der Pipeline in diesem Abschnitt nicht möglich war. Die DUH wird nun eine Klage einreichen, die wiederum aufschiebende Wirkung hat und damit bis zur richterlichen Entscheidung einen Weiterbau der Pipeline unmöglich macht.

Um eine Überprüfung der Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 mit Blick auf Klimaziele zu erreichen, hat die DUH darüber hinaus in einem weiteren Verfahren bereits im Juli 2020 Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald eingereicht.


Bild: © Nord Stream 2 / Axel Schmidt

Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) vom 02.04.2021