Maßnahmen, die arbeitslose Geflüchtete in der Grundsicherung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen sollen, zeigen zum Teil eine hohe Wirksamkeit. Deutlich positive Effekte lassen sich vor allem bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber und Förderungen der beruflichen Weiterbildung feststellen. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Laut der Studie weisen Geflüchtete, die an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber teilnehmen, zum Ende des Beobachtungszeitraums nach 21 Monaten eine um 20 Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit auf, beschäftigt zu sein als vergleichbare Geflüchtete, die an dieser Maßnahme nicht teilnahmen. Bereits im ersten Monat nach Fördereintritt reduziert die Maßnahme außerdem die Wahrscheinlichkeit, Grundsicherung zu beziehen. Nach 21 Monaten ist die Bezugsquote etwa 15 Prozentpunkte geringer als sie ohne Förderung gewesen wäre. „Ein wichtiger Grund dafür dürfte sein, dass Maßnahmen bei einem Arbeitgeber einen direkten Kontakt zu einem Betrieb ermöglichen, was Beschäftigungschancen nach der Förderung eröffnen kann“, berichten die Autorin und die Autoren.
Für Geflüchtete, die an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung teilnehmen, zeigt sich nach 21 Monaten eine um 13 Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit eine Beschäftigung aufgenommen zu haben als für vergleichbare Nichtteilnehmende. Die Grundsicherungsquote von Geflüchteten in dieser Maßnahme liegt etwa zehn Prozentpunkte niedriger als sie es ohne Teilnahme getan hätte.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger und die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) speziell für Geflüchtete entwickelte Maßnahme „Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb“ (KompAS) erhöhen ebenfalls die Beschäftigungschancen der teilnehmenden Geflüchteten. Sie tragen allerdings im Beobachtungszeitraum nicht dazu bei, die Grundsicherungsquote der Teilnehmenden zu verringern.
Arbeitsgelegenheiten wirken sich laut den Ergebnissen weder positiv auf die Beschäftigung der Geflüchteten aus, noch verringern sie die Grundsicherungsquote. Hier bleibe abzuwarten, ob Untersuchungen in der langen Frist Erfolge in dieser Hinsicht vermelden können, so die Autorin und die Autoren.
Die IAB-Studie beruht auf administrativen Personendaten der Statistik der BA, die vom IAB aufbereitet und für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Die Ergebnisse beziehen sich größtenteils auf männliche Geflüchtete, da die Fallzahlen für weibliche Geflüchtete für die meisten Maßnahmen zu gering ausfallen. Die Studie ist abrufbar unter: http://doku.iab.de/kurzber/2021/kb2021-07.pdf
Institut
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.04.2021