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„Keine Ausnahme!“

Gewerkschaften ver.di und GEW unterstützen Kampagne „Keine Ausnahme!“ von studentischen Beschäftigten für Tarifverträge und Mitbestimmung

Die Gewerkschaften ver.di und GEW rufen zur Unterstützung der Kampagne „Keine Ausnahme!“ auf, zu der sich bundesweit zahlreiche lokale Aktivengruppen studentischer Beschäftigter an Hochschulen zusammengeschlossen haben.

Pünktlich zum Start des Sommersemesters machen studentische Beschäftigte aus Bremen, Hamburg, Göttingen, Hannover, Münster, Leipzig und zahlreichen weiteren Städten mit ihrer Initiative deutlich, dass sie sich gegen ihre prekären Arbeitsbedingungen zur Wehr setzen. Gegenwärtig sind sie sowohl von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes als auch in den meisten Bundesländern von der betrieblichen Mitbestimmung ausgeschlossen. Entgelte auf Mindestlohnniveau, Kettenverträge mit jeweils drei bis sechs Monaten Laufzeit und der Verstoß gegen gesetzliche Mindeststandards bei Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind für viele Studierende der Regelfall. 

Ein wichtiges Instrument der Kampagne ist eine Petition, die sich an die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die zuständigen Landesminister*innen richtet. Sie fordert dazu auf, endlich den Weg für Tarifverträge, existenzsichernde Löhne, regelmäßige Lohnerhöhungen, Mindestvertragslaufzeiten und die Einhaltung von Mindeststandards und Mitbestimmung frei zu machen. ver.di und GEW rufen ihre Mitglieder auf, die Forderungen zu unterstützen und die Petition zu unterschreiben. 

Sylvia Bühler, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Bildung, Wissenschaft und Forschung, sagte dazu: „Die Diskriminierung studentischer Beschäftigter muss aufhören. Ihre Arbeit ist unverzichtbar für Forschung und Lehre, ohne die Vielzahl studentischer Beschäftigter würde der Hochschulbetrieb zusammenbrechen. Die studentischen Beschäftigten fordern völlig zurecht, wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, den Schutz eines Tarifvertrages und ihre Einbeziehung in die Mitbestimmung. Wir unterstützen sie bei diesen wichtigen Zielen und rufen sie auf, sich gewerkschaftlich zu organisieren.“ 

Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der GEW, betonte: „Es ist inakzeptabel, dass ausgerechnet die Länder Dumpinglöhne und miese

Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen dulden. Der öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber. Auch studentische Beschäftigte haben das Recht auf angemessene Bezahlung, tariflichen Urlaub und faire Vertragslaufzeiten.“

Die Petition läuft bis zum Ende des Sommersemesters, in den ersten 24 Stunden haben bereits über 1.000 Unterstützer*innen unterzeichnet. Der Petitionstext und weitere Informationen finden sich auf https://tvstud.de/.


Hintergrund:
Während für fast alle anderen an den Hochschulen angestellten Beschäftigten der Tarifvertrag der Länder (TV-L) gilt, sind studentische Beschäftigte aus dem Geltungsbereich dieses Tarifvertrags ausgenommen. Nur im Land Berlin haben 2018 in ver.di und GEW organisierte Studierende die Erneuerung des hier geltenden Tarifvertrags für studentische Beschäftigte (TV Stud III) erkämpft. In allen anderen Bundesländern fehlt nach wie vor jegliche tarifliche Absicherung.


Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 09.04.2021