Das Bundeskabinett hat am Dienstag in Berlin nach Angaben aus Regierungskreisen den Entwurf für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese sieht erstmals eine bundeseinheitliche geltende Notbremse für Maßnahmen in der Corona-Pandemie vor. Zudem machte das Kabinett den Weg frei für eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums über verpflichtende Testangebote in Unternehmen.
Die bundesweite Notbremse soll in Landkreisen und kreisfreien Städten gelten, in denen der Inzidenzwert der Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern innerhalb von einer Woche auf über 100 gestiegen ist. In der Vorlage waren Geschäftsschließungen und eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll nun schnell Bundestag und Bundesrat passieren. Hintergrund sind die zuletzt erneut stark gestiegenen Infektionszahlen. Am Dienstag lag der Inzidenzwert bei knapp 141.
jp/bk
© Agence France-Presse