Die Bundesregierung hat heute das von Kulturstaatsministerin Monika
Grütters vorgelegte Rahmenkonzept für eine neue Linie der Erinnerungskultur zur
deutschen Demokratiegeschichte beschlossen. Das Konzept konkretisiert die
inhaltlichen Grundlagen für die künftige Arbeit der Stiftung „Orte der
deutschen Demokratiegeschichte“, deren Errichtungsgesetz das Bundeskabinett
bereits am 10. März 2021 verabschiedet hatte und das sich nun im
parlamentarischen Verfahren befindet.
Kulturstaatsministerin Grütters: „Mit der Gründung der Bundesstiftung „Orte der
Demokratiegeschichte“ stärken wir die vielfältigen Stätten in allen Regionen
Deutschlands, an denen die Erinnerung an die freiheitliche Tradition Gestalt
annimmt. Das heute vorgelegte Rahmenkonzept rückt das lange Ringen um Freiheit,
Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Viele
Orte erinnern an Sternstunden und Momente, in denen demokratische Werte den
Sieg davongetragen, und an Menschen, deren Mut und Zuversicht diesen Siegen den
Weg geebnet haben. So wird veranschaulicht, was es zu verteidigen gilt und
warum wir über die Höhepunkte unserer Demokratiegeschichte ehrliche Freude
empfinden dürfen. Die differenzierte, auch kritische Auseinandersetzung mit
dieser Tradition kann heute dazu beitragen, die Kräfte der Zivilgesellschaft
und die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie zu stärken.“
Das Rahmenkonzept verfolgt das Ziel, anhand historischer Leitlinien und unter
Bezug auf konkrete Orte das lange Ringen um Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und
Menschenrechte gezielt und systematisch zum Gegenstand erinnerungskultureller
Anstrengungen zu machen. Zentrale Bezugspunkte sind die vielfältigen, auch
kleineren Orte in Deutschland, die demokratiegeschichtlich bedeutsam und
national relevant sind. Dabei stehen die deutsche und die europäische
Freiheits- und Demokratiegeschichte in einem engen Kontext.
Das Rahmenkonzept setzt in Verbindung mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung
einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ eine Vereinbarung aus
dem Koalitionsvertrag und einen Beschluss des Deutschen Bundestages vom Juni
2019 um, ein Förderkonzept für die Orte der Freiheit und Demokratie in
Deutschland zu entwickeln.
Die im Rahmenkonzept aufgeführten Schwerpunkte sind im Kontext der zukünftigen
Stiftungsarbeit zu sehen, ohne dass die einschlägige Trägerschaft
beispielsweise durch Länder und Kommunen dadurch tangiert wird.
Das Konzept soll begleitend zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes im Deutschen
Bundestag vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kulturstaatsministerin.de
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) vom 13.04.2021