Für
die Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen sind mehrere
Aktualisierungen und Weiterentwicklungen vorgesehen, die nach der
Befassung des zurückliegenden Kabinetts zeitnah in Kraft treten können.
Das aus einem breit angelegten Diskussionsprozess entstandene
Regelungspaket enthält neben einer Neuprofilierung des Lehramtsfachs
„Sozialwissenschaften“ aufgrund der Einführung des Schulfachs Wirtschaft
bzw. Wirtschaft-Politik unter anderem auch eine stärkere Verankerung
des Themenbereichs „Digitalisierung und Medienkompetenz“ in der
Ausbildung und eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Anerkennung
ausländischer Lehramtsabschlüsse.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit den neuen
Rechtsvorschriften halten wir die Lehrkräfteausbildung auf dem neuesten
Stand. Die Einführung des Faches Wirtschaft an unseren Schulen stärkt
die ökonomische Bildung als Bestandteil der Allgemeinbildung. Die hier
vermittelten Kompetenzen, die neben Kenntnissen der Wirtschaftsordnung
auch Aspekte der Verbraucherbildung umfassen, dienen der Vorbereitung
der Schülerinnen und Schüler auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung
und einen erfolgreichen Berufseinstieg. Mit einer Reihe von weiteren
Aktualisierungen, unter anderem im Bereich Digitalisierung, steht die
Lehrkräfteausbildung rechtssicher auf einer modernen Grundlage auf der
Höhe der Zeit. Dies trägt auch zu unseren fortdauernden Initiativen bei,
den Lehrerberuf noch attraktiver zu machen.“
Auf der Grundlage des „Berichts der Landesregierung zum
Entwicklungsstand und zur Qualität der Lehrerausbildung“ hatte das
Ministerium für Schule und Bildung im Herbst 2020 Änderungen von
Rechtsvorschriften entworfen und hierzu eine breite Verbändeanhörung
durchgeführt. Nach Zustimmung durch das Kabinett erfolgt die Befassung
in den zuständigen Landtagsausschüssen.
Im Einzelnen ist in der Änderungsverordnung vorgesehen:
Lehramtszugangsverordnung: „Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“
Mit der Neuprofilierung des bisherigen Fachs Sozialwissenschaften zu „Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“ und „Wirtschaft-Politik“ wird im Bereich der Lehrerausbildung die Entwicklung bei den schulischen Unterrichtsfächern nachvollzogen.
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 ist gemäß des Koalitionsvertrags an
allen weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I das Schulfach
Wirtschaft bzw. Wirtschaft-Politik eingeführt bzw. dessen Stellung im
Fächerkanon gestärkt worden. Künftige Lehramtsstudierende, die später an
den Schulen in NRW Wirtschaft oder Wirtschaft-Politik unterrichten
möchten, sollen nun je nach Schulform das Lehramtsfach
„Wirtschaft-Politik“ (für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und
Gesamtschulen) oder „Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“ (für das
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) belegen.
Das Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ wird genauso wie das Schulfach ein
integratives Fach (bestehend aus den Teildisziplinen
Wirtschaftswissenschaft, Politikwissenschaft, Soziologie) sein, das
nicht auf den Bereich Wirtschaft beschränkt ist. Neben der ökonomischen
Grundbildung hat die politische Bildung weiterhin in den Schulen und im
Unterricht einen festen und hervorgehobenen Platz.
Heutige Studentinnen und Studenten, die das Lehramtsfach
„Sozialwissenschaften“ studieren, können ihr Studium wie vorgesehen
beenden und mit der entsprechenden Lehrbefähigung – wie heute bereits
ausgebildete Lehrkräfte - auch die neueingeführten bzw.
neukonzeptionierten Schulfächer „Wirtschaft“ und „Wirtschaft-Politik“
unterrichten.
Weitere zentrale Neuerungen in dieser und drei weiteren Verordnungen:
Aspekte des lernförderlichen Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechniken werden für die Hochschulen verbindlicher Bestandteil fachdidaktischer Studienleistungen. Fragen des Lehrens und Lernens in einer digitalisierten Welt, etwa der Medienpädagogik, werden verbindlicher Bestandteil der im Studium zu erwerbenden übergreifenden Kompetenzen.
Fragen der Medienkompetenz und des lernfördernden Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechniken werden auch im Vorbereitungsdienst noch deutlicher zum Bestandteil der gesamten Ausbildung.
Studierende können das Fach „Informatik“ als eigenes Kernfach künftig mit anderen Fächern frei kombinieren. Im Lehramt an Berufskollegs werden neue berufliche Fachrichtungen eingeführt, z.B. die übergreifende berufliche Fachrichtung „Ingenieurtechnik“.
Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit ist nun auch für schwerbehinderte Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter möglich.
Bei der Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst können die von ihnen erbrachten Studienleistungen und Berufserfahrungen besser angerechnet werden.
Lehrkräfte, die ihre Lehramtsqualifikation in Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
erworben haben, können diese Qualifikation nach den bisher nur für
EU-Bürger geltenden Regeln erleichtert anerkennen lassen. Sie erhalten
im Bedarfsfall einen individuell zugeschnittenen Anpassungslehrgang, um
später als Lehrkraft mit (vollem) Lehramt an Schulen eingesetzt werden
zu können. Darin liegt zugleich ein Beitrag zu einer erfolgreichen
Integrationspolitik.
Ministerium für Schule und Bildung NRW
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