"Sehr
geehrte Damen und Herren,
der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz
in "Politik & Kultur" Ende Januar angekündigte Sonderfonds für Kulturveranstaltungen muss
schnell auf den Weg gebracht werden. Er besteht nach dem, was bisher
bekannt ist, aus zwei Teilen: einem Wirtschaftlichkeitsbonus und einer
Ausfallabsicherung. Mit dem Wirtschaftlichkeitsbonus sollen
Kulturveranstalter finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der
Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger
Besucherinnen und Besucher als möglich zu den Kulturveranstaltungen
zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn
aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung
ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B.
Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden.
Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen. Das Volumen des Sonderfonds
soll bis zu 2,5 Milliarden Euro betragen. Der Deutsche Kulturrat hat zum
Sonderfonds bereits ausführlich Stellung genommen.
Der Haushaltspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, MdB, hatte
Mitte März eine Kleinen Anfrage zum "Sonderfonds Kultur" an
die Bundesregierung gestellt. Die jetzt veröffentlichte Antwort der
Bundesregierung Drucksache 19/27427 war leider unkonkret: "Es ist zurzeit - auch aufgrund der
sich ausbreitenden Virus-Mutationen - noch nicht absehbar, ab wann
entsprechende Kulturveranstaltungen wieder durchgeführt werden können.
Daher steht auch der genaue Zeitpunkt, zu dem der Sonderfonds der
Öffentlichkeit vorgestellt werden und starten kann, noch nicht fest."
Aber die Antwort auf die weitere Frage der Kleinen Anfrage, welche Beträge
von welchen wirtschaftlichen Hilfsprogrammen seit Beginn der Pandemie bis
Ende Januar 2021 für Kulturschaffende ausgezahlt wurden, war
aufschlussreich.
Die Bundesregierung schreibt in der Antwort an die FDP-Bundestagsfraktion: "Die Definition von „Kulturschaffende“
ist unklar; zur Beantwortung dieser Frage wird deshalb die Klassifikation
der Wirtschaftszweige (WZ 2008) des Statistischen Bundesamts genutzt. Der
Wirtschaftszweig 90 (mit den Kennungen 90.00.0 - 90.04.3) umfasst
„kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten.
Zum Stand 12.03.2021 wurden an
Antragsteller des Wirtschaftszweigs 90 insgesamt 559,261 Mio. € ausgezahlt; davon entfielen 36,951 Mio. €
auf die Überbrückungshilfe I (Fördermonate Juni – Oktober 2020); 46,784
Mio. € auf die Überbrückungshilfe II (Fördermonate September – Dezember
2020); 229,152 Mio. € auf die Novemberhilfe (einschließlich erweiterter Novemberhilfe;
Fördermonat November 2020); 166,685 Mio. € auf die Dezemberhilfe
(einschließlich erweiterter Dezemberhilfe; Fördermonat Dezember 2020);
7,037 Mio. € auf die Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 –
Juni 2021); 72,651 Mio. € auf die Neustarthilfe (Fördermonate Januar 2021 –
Juni 2021)."
Zu dem Wirtschaftszweig 90 (mit den Kennungen 90.00.0 - 90.04.3) gehören
Theaterensemble, Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre,
Selbständige Artistinnen und Artisten, Zirkusgruppen, Selbständige Bühnen-,
Film-, Fernseh- und Hörfunkkünstler sowie sonstige darstellende Kunst,
Selbständige Komponisten, Musikbearbeiter, Selbständige Schriftsteller,
Selbständige bildende Künstler, Selbständige Restauratoren, Selbständige
Journalisten und Pressefotografen, Theater- und Konzertveranstalter, Opern-
und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen und Varietés
und Kleinkunstbühnen.
Das ist natürlich nur ein Ausschnitt aus dem Kulturbereich, aber trotzdem
haben wir jetzt erstmals Zahlen außerhalb des Kultur-Programmes NEUSTART KULTUR. Und diese Zahlen machen deutlich, dass
selbst bei diesem Ausschnitt von Kulturschaffenden aus dem
Kulturgesamtmarkt die Not so groß ist, dass mehr als eine halbe Milliarde
Euro an Fördermittel abgerufen werden mussten.
Ihr
Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates"
Deutscher Kulturrat vom 16.04.2021