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Eilantrag gegen EU-Corona-Hilfsfonds abgelehnt

Mit dem Hilfsfonds sollen die Folgen der Pandemie abgefedert werden, die EU-Kommission will dafür bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen. (Az. 2 BvR 547/21)

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Ratifizierungsgesetz zum Corona-Hilfsfonds der Europäischen Union abgelehnt. Eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verstoß gegen das Grundgesetz lasse sich nicht feststellen, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Mit dem Hilfsfonds sollen die Folgen der Pandemie abgefedert werden, die EU-Kommission will dafür bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen. (Az. 2 BvR 547/21)

Das "Bündnis Bürgerwille" zog gegen das deutsche Zustimmungsgesetz nach Karlsruhe. Mit einem sogenannten Hängebeschluss entschied das Bundesverfassungsgericht Ende März, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz bis zur Entscheidung über eine einstweilige Anordnung nicht unterschreiben dürfe. Diese Entscheidung ist nun gefallen.

Zwar sei der Antrag weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, teilte das Gericht mit. Doch selbst falls sich das Gesetz später als verfassungswidrig herausstellen sollte, wögen die Nachteile der nicht ergehenden einstweiligen Anordnung weniger schwer, als wenn sie erginge und die Verfassungsbeschwerde sich am Ende als unbegründet herausstellen sollte.

smb/cfm

© Agence France-Presse