Münster (SMS) Das Veterinäramt der Stadt hat ein zweites Beobachtungsgebiet im Süden Münsters verfügt nachdem in Drensteinfurt im Kreis Warendorf am 16. April der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde. Der Kreis Warendorf hat um den Seuchenbestand ein Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern ein Beobachtungsgebiet festgesetzt. Dieses Beobachtungsgebiet überschreitet in nordwestlicher Richtung des Kreises Warendorf die südliche und südwestliche Grenze zur Stadt Münster.
In Anknüpfung an das Beobachtungsgebiet des Kreises Warendorf hat das Veterinäramt der Stadt Münster unverzüglich ein "Beobachtungsgebiet Nr. 2" festgelegt (s. Karte). Die Verfügung tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Münster am 21. April 2021 in Kraft: www.stadt-muenster.de/amtsblatt.html .
Die Geflügelpest oder Vogelgrippe (auch Aviäre Influenza oder AI genannt) ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit, von der hauptsächlich Hühner und Puten, aber auch Wildvögel befallen werden können. Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem örtlich zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist Geflügelpest nicht gefährlich – selbst Fleisch und Eier von infiziertem Geflügel können, nachdem sie erhitzt wurden, ohne Bedenken verzehrt werden. Nur in sehr seltenen Fällen kann die Krankheit bei sehr engem Kontakt zu den erkrankten Vögeln auf den Menschen übertragen werden.
Weitere Informationen und Aktuelles zur Geflügelpest finden sich unter: www.stadt-muenster.de/verbraucherschutz/startseite Für Rückfragen zur Geflügelpest stehen Mitarbeitende des Veterinäramtes unter 02 51/4 92-54 61 montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr und unter veterinaeramt@stadt-muenster.de zur Verfügung. Am Wochenende ist die Hotline nicht besetzt.
Karte: Nach dem Ausbruch von Geflügelpest in Drensteinfurt im Kreis Warendorf gehört auch dieser Bereich im Süden von Münster zum Beobachtungsgebiet. Foto: Stadt Münster.
Stadt Münster vom 21.04.2021