(Berlin, 23. April 2021) „Zu
keinem Zeitpunkt der Krise war es wichtiger, wirksame Unterstützung für a
l l e von den Lockdown-Beschlüssen betroffenen gastgewerblichen
Unternehmen zu leisten“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen
Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), mit Blick auf das
am Freitag in Kraft getretene neue Infektionsschutzgesetz. „In wenigen
Tagen befinden wir uns sechs Monate im zweiten Lockdown.“ Die Branche
kämpfe ums Überleben. Verzweiflung und Existenzängste nähmen dramatisch
zu. Konkret fordert Zöllick schnelle und wirksame Finanzhilfen, die
Verlängerung des Insolvenzschutzes, mehr Tempo beim Impfen und
Perspektiven für die Branche.
Zöllick kritisiert, dass im neuen Infektionsschutzgesetz weiter keine Entschädigungs- oder Kompensationsregelung für die Unternehmen verankert worden sei, deren Geschäftsbetrieb untersagt wird. „Wenn dem Gastgewerbe ein Sonderopfer für die Allgemeinheit und die übrige Wirtschaft abverlangt wird, muss eine finanzielle Entschädigung erfolgen." Ob und wann die bundesweite Notbremse wirke, sei zudem völlig offen, so Zöllick weiter und betont. „Wir erwarten jetzt eine maximale Kraftanstrengung zur Beschleunigung des Impfens. Gleichzeitig sind jetzt die Bundesländer gefordert, die Öffnungen unserer Branche verlässlich zu planen.“
Darüber hinaus drängt Zöllick auf eine schnelle Auszahlung der noch
ausstehenden November- und Dezemberhilfen. Betroffen seien vor allem
Unternehmen, die erst seit Ende Februar überhaupt ihre Anträge stellen
konnten. Zudem bedarf es weiterer Korrekturen bei den
Überbrückungshilfen. „Das aktuelle branchenübergreifende Hilfsprogramm
Überbrückungshilfe III muss dringend nachgebessert werden“, sagt Zöllick.
„Es ist ein Gebot der
Stunde, jetzt die Hilfslücken zu schließen, damit auch das Überleben der
größeren Unternehmen gewährleistet ist.“
Solange nicht an alle Unternehmen die Hilfen erhielten, die sie
benötigten, sei die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zwingend
notwendig und konsequent. „Es
kann nicht sein, dass Unternehmen ab dem 1. Mai Insolvenz anmelden
müssen, nur weil die staatlichen Hilfen, auf die sie einen Anspruch
haben, nicht rechtzeitig bei ihnen angekommen sind oder die notwenigen
Verbesserungen des aktuellen Förderprogramms noch ausstehen“,
so Zöllick.
Meinung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband) vom 23.04.2021