Münster/Lengerich (ots) - Die Polizei hat am späten Freitagabend (23.4., 23 Uhr) ein illegales Treffen der "Poser- und Daterszene" auf einem Baumarktparkplatz am Teutopark in Lengerich beendet. 180 Personen hatten sich in 99 Fahrzeugen zum Zeitpunkt der Kontrolle auf dem Parkplatz aufgehalten. Bereits gegen 22 Uhr waren Beamten der Polizei Münster zehn szenetypische Fahrzeuge auf einem Supermarktparkplatz an der Loddenheide aufgefallen. In Kolonne fuhren die Fahrzeugführer zum Rastplatz Münsterland Ost und trafen dort auf 50 bis 80 weitere Autos mit denen sie sich offensichtlich verabredet hatten. Von dort setzten sie ihre Fahrt im Konvoi fort. Einsatzkräfte der Polizei Münster folgten der Kolonne bis zum Parkplatz Lengerich. Mit Unterstützung eines Einsatzzuges der Bereitschaftspolizei wurden die knapp 100 Fahrzeuge und Insassen kontrolliert. Die Beamtinnen und Beamte fertigten 180 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung.
Seit geraumer Zeit stellt die Polizei Münster immer wieder Treffen dieser Art fest.
"Die "Dater" nutzen den öffentlichen Verkehrsraum als Kontaktbörse und treffen sich mit meist hochmotorisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen.", erklärt Polizeipräsident Falk Schnabel das neue Phänomen. "Den sogenannten "Posern" geht es darum, sich vor einem Publikum in Szene zu setzen. Sie verschaffen sich Aufmerksamkeit durch Fahrmanöver oder erhöhten Lärm." Immer wieder gehen bei der Polizei Münster Beschwerden über die Lautstärke der Fahrzeuge bei diesen Treffen und das auffällige Verhalten der Personen ein. Regelmäßig kommt es dabei auch zu Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung. "Das Sicherheitsgefühl vieler Münsteraner wird durch diese Szene stark beeinträchtigt. Wir verfolgen Verstöße konsequent und setzen einen Schwerpunkt bei der Kontrolle dieser Treffen."
Bei dem Einsatz am Freitagabend erhoben die Polizisten acht Verwarngelder, weil Betriebserlaubnisse erloschen waren. Vier Ordnungswidrigkeitenanzeigen mussten gefertigt werden, da neben dem Erlöschen der Betriebserlaubnis eine Gefährdung vorlag. Ein Autofahrer fuhr bei Rot, einer war zu schnell unterwegs. Beide erwarten Ordnungswidrigkeitenanzeigen.Polizei Münster vom 24.04.2021