25.04.2021/Kreis Coesfeld. Wie das Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) in einer
Pressemeldung mitteilt, ist die Terminbuchung
für chronisch Erkrankte der Priorität 2 ab dem 30. April 2021, 8.00 Uhr möglich. Dafür stehen das Buchungsportal
www.116117.de
sowie Rufnummern 116 117 oder (0800) 116 117 02 der Kassenärztlichen
Vereinigung Westfalen-Lippe zur Verfügung.
Explizit weist das MAGS darauf hin, dass eine Partnerbuchung aufgrund technischer Voraussetzungen ab diesem Moment nicht mehr möglich ist. Personen ab 70 Jahren, die dringend mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten daher bis zum 29. April 2021 einen Impftermin vereinbaren.
Der Nachweis einer Vorerkrankung einer chronisch erkranken Person erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a - j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose.
Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:
• Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
• Personen nach Organtransplantation
• Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
• Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
• Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
• Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
• Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
• Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
• Personen mit chronischer Nierenerkrankung
• Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).
Büro des Landrats Kreis Coesfeld