... gab damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen die Postbank statt....
Laut deren AGB gilt die Zustimmung des Kunden zu Änderungen - etwa bei den Bankgebühren - als erteilt, wenn sie ihm zwei Monate im voraus mitgeteilt werden und er nicht widerspricht. (Az. XI ZR 26/20)
Landgericht und Oberlandesgericht Köln hatten die Klage und die Berufung zurückgewiesen. Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts nun auf und verbot der Bank solche Klauseln. Sie benachteiligten die Kunden unangemessen, teilte der BGH mit.
So könne im Fall einer fehlenden fristgerechten Ablehnung das Vertragsgefüge insgesamt umgestaltet werden. Die Bank könne das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu ihren Gunsten verschieben. Für so weitreichende Änderungen wäre aber ein Änderungsvertrag notwendig, so der BGH.
vzbv-Vorstand Klaus Müller sprach von einem Urteil "mit Signalwirkung für die gesamte Bankbranche." Es bringe einen echten Mehrwert für Bankkunden, "denn es erhöht ihre finanzielle Sicherheit und Planbarkeit", erklärte er.
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