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Haushaltsplan 2021 tritt in Kraft

Obligatorische Prüfung durch Bezirksregierung abgeschlossen

Münster (SMS) Der schon im Rat der Stadt Münster vorgestellte neue Haushaltsplan von Stadtkämmerin Christine Zeller ist erwartungsgemäß rechts- und normenkonform. Das hat das obligatorische Prüfverfahren durch die Bezirksregierung Münster ergeben. Die Stadt Münster hat ihre Haushaltssatzung für das Jahr 2021 per Sonderamtsblatt vom 28. April 2021 veröffentlicht. Damit ist der Haushaltsplan 2021 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2022-2024 in Kraft gesetzt.

Hierbei handelt es sich um den ersten Haushaltsplan unter dem Eindruck der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Ertragseinbrüchen und zusätzlichen Aufwendungen. Die Ergebnisplanung schließt mit einem Fehlbetrag von 10,7 Millionen Euro ab, der durch die Ausgleichsrücklage (Ansparungen aus Vorjahren) ausgeglichen werden kann. Der städtische Haushalt gilt somit im kommunalrechtlichen Sinne als ausgeglichen, was eine wichtige Voraussetzung für die finanzielle Handlungsautonomie der Stadt Münster ist. Auch für die Folgejahre ist diese finanzielle Handlungsautonomie  sichergestellt.

Christine Zeller begrüßt  den erfolgreichen Abschluss der Haushaltsprüfung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Aber die Stadtkämmerin warnt: "Die Planung enthält hohe Defizite für die kommenden Jahre, sodass die finanziellen Spielräume in Münster absehbar sinken werden. Politik und Verwaltung dürfen sich nicht der Illusion hingeben, es sei weiterhin alles machbar. Wir werden nicht umhin kommen, unsere Maßnahmen und Projekte künftig stärker als  bislang zu priorisieren, wenn wir unsere wirtschaftliche Handlungsfähigkeit auch für die Zukunft sichern wollen."


Stadt Münster vom 29.04.2021