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„Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ – Außengastronomie startet noch nicht

Nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung am 28.04.2021 hat der Kreis Coesfeld die rechtlichen Rahmenbedingungen für erste behutsame Öffnungsschritte im Rahmen des Modellprojekts geschaffen. Dabei ist von Beginn an keine flächendeckende Öffnung von Lebensbereichen vorgesehen.

Neben den Bereichen Kultur und Sport ist der dritte Themenkomplex die Außengastronomie. In den Beratungen des Kreises mit den Städten und Gemeinden wurde Letzteres ebenfalls intensiv diskutiert. „Wir wissen, dass sich viele Menschen nach weiteren Öffnungen, auch im Bereich der Gastronomie sehnen und auch die Gastronomen eine klare Perspektive benötigen. Wir haben uns dennoch gemeinsam dazu entschieden diesen Bereich noch nicht zu öffnen“, erklären nun Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr und Bürgermeistersprecher Wilhelm Sendermann. Das derzeitige Infektionsgeschehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen erschweren eine schnelle Lockerung in diesem Bereich. Die schrittweise Öffnung der Außengastronomie bleibt aber weiter im Fokus des Kreises Coesfeld und der Städte und Gemeinden. „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Rahmenbedingungen, unter denen eine Öffnung einiger Außengastronomiebereiche möglich ist, müssen aber noch mit weiteren Akteuren abgestimmt werden“, sind sich Landrat Schulze Pellengahr und Bürgermeister Sendermann einig. „Wir müssen mit den gegebenen Möglichkeiten sehr verantwortungsbewusst umgehen, denn der Infektionsschutz hat weiterhin oberste Priorität.“

Es werden derzeit in einer Arbeitsgruppe die Bedingungen abgesteckt und es besteht die Hoffnung, dass erste kleinteilige Schritte der Öffnung der Außengastronomie in den nächsten Wochen gegangen werden können. Dabei sollen auch schon erste praktische Erkenntnisse aus den übrigen Modellprojekten mit in die Überlegungen zur Gastronomieöffnung einfließen.

Bildzeile: Der Bereich der Außengastronomie wird vorerst nicht geöffnet. Dennoch besteht die Hoffnung in den nächsten Wochen kleine Öffnungsschritte durchführen zu können.


Kreis Coesfeld vom 30.04.2021