Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Berliner AfD Verdachtsfall beim Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz kann die Berliner AfD damit auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, etwa durch das Anwerben von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation.

Der Berliner Verfassungsschutz hat einem Zeitungsbericht zufolge den Berliner Landesverband der AfD als extremistischen sogenannten "Verdachtsfall" eingestuft. Das schreibt die "Berliner Morgenpost" (Montagsausgabe) unter Berufung auf mehrere Sicherheitspolitiker aus dem parlamentarischen Raum.

Der Sprecher der für den Verfassungsschutz zuständigen Berliner Senatsverwaltung für Inneres wollte eine Anfrage der Zeitung zu der Einstufung mit Verweis auf das Berliner Verfassungsschutzgesetz nicht kommentieren. Die Bekanntgabe einer Einstufung als Prüf- oder Verdachtsfall ist laut Gesetz unzulässig. Eine öffentliche Information darf erst erfolgen, wenn der Verfassungsschutz eine Vereinigung als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt einstuft.

Zuvor hatten bereits die Verfassungsschutzbehörden von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die jeweiligen Landesverbände der Partei als Verdachtsfall klassifiziert. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Bundespartei als "Verdachtsfall" ein. Die AfD hatte dagegen allerdings erfolgreich geklagt.

mkü/


© Agence France-Presse