Das neuartige Lebensmittel gilt nach einer Prüfung durch die EU-Lebensmittelbehörde Efsa als sicher.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnte allerdings, der Verzehr des gelben Mehlwurms könne "bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen". Das Etikett muss daher einen Allergiehinweis tragen.
Die getrocknete Larve des Mehlwurms darf als ganzer Snack oder gemahlen verkauft werden. Als Pulverbeimischung beispielsweise in Nudeln oder Keksen ist ein Anteil von bis zu zehn Prozent erlaubt. Die Zulassung gilt zunächst nur für das antragsstellende französische Unternehmen, das die Larven nun fünf Jahre lang alleine verkaufen kann. Danach dürfen auch Wettbewerber bei der Vermarktung des Wurms mitmischen.
Insekten gelten dank ihrer geringeren Umweltbelastung und ihres hohen Nährwerts als nachhaltige Eiweißquelle. In vielen Teilen der Erde sind Grillen, Heuschrecken oder Mehlwürmer bereits Alltagskost. In Europa ist der Verkauf von Lebensmittel mit Insekten nicht grundsätzlich verboten, fristet bislang aber ein Nischendasein. Nach Angaben der Efsa stehen derzeit die Risikobewertungen von 14 weiteren Insekten-Produkten aus.
klr/ilo
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