Sie werfen ihnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor, wie eine Sprecherin des Generalbundesanwalts am Mittwoch auf Anfrage bestätigte. Zunächst hatten der "Spiegel" und der "Tagesspiegel" berichtet.
Die Anwälte erklärten, dass ihnen mehr als hundert Fälle dokumentierter staatlicher Folter in Belarus bekannt seien. Sie seien ausdrücklich durch zehn Folteropfer beauftragt worden, "stellvertretend für alle Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen die staatlich angeordnete und systematische Folter zu erstatten, um Ermittlungen unter deutscher Gerichtsbarkeit zu bewirken".
Sie berufen sich auf das Weltrechtsprinzip, nach dem Völkerrechtsverbrechen auch hier verfolgt werden können, wenn sie im Ausland begangen wurden und weder Täter noch Opfer Deutsche sind. In Belarus reagierten die Behörden brutal auf die friedlichen Proteste nach der von massiven Betrugsvorwürfen begleiteten Präsidentschaftswahl im August: Mehrere Demonstranten wurden getötet, hunderte weitere zu teils langen Haftstrafen verurteilt.
Ihre Mandanten berichteten von Festnahmen aus nichtigen Anlässen, Folter und Misshandlungen für die Tage ihrer Inhaftierung, teilten die Anwälte mit. Sie seien in engen Zellen oder Transportern eingesperrt und "über mehrere Tage körperlich misshandelt, gedemütigt, bedroht, beleidigt und auf andere Weise entwürdigt" worden. Alle hätten schwere gesundheitliche Schäden davongetragen.
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