Ein ständiges Ärgernis sind beispielsweise Einwilligungsaufforderungen
in Cookie-Bannern auf Webseiten: Während Einwilligungen in die Nutzung
von Daten meistens mit einem Klick möglich sind, ist eine Ablehnung
deutlich komplizierter. Auch Countdowns zur zeitlichen Befristung von
Buchungen oder zur vermeintlich begrenzten Verfügbarkeit von Produkten
(„nur noch drei Plätze frei“) setzen Verbraucherinnen und Verbraucher
unter Druck, schnelle und oftmals unüberlegte Entscheidungen zu treffen.
Um den Einsatz manipulativer Gestaltungsmuster in der digitalen Welt
einzudämmen, sollen die Anbietenden unter anderem dazu verpflichtet
werden, die Einwilligung oder Ablehnung in die Nutzung von
personenbezogenen Daten durch grafisch gut lesbare, gleich große
Schaltflächen sicherzustellen. Heinen-Esser: „Die Corona-Krise hat die
Digitalisierung des Alltags stark beschleunigt. Damit sie einen
wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten kann, ist es unerlässlich, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher souverän ihren digitalen Alltag
gestalten können. Daher bedarf es eines verlässlichen und vor allem
fairen Rechtsrahmens für digitale Angebote und Dienstleistungen.“
Mit digitaler Kompetenz gegen Fake-Shops und Co
Neben der Stärkung der Rechte ist auch die Verbraucherkompetenz ein
Schlüssel im Kampf gegen falsche oder manipulierte Entscheidungen in dem
zunehmend datengetriebenen Alltag. Wer gut informiert ist und die
Tücken im Netz kennt, ist weniger anfällig für unseriöse Angebote. „Vor
dem Hintergrund der Verbreitung von Fake-News sowie dem Einsatz von
Algorithmen und Social-Bots sind einfach zugängliche und
niederschwellige Verbraucherbildungsangebote über alle Lebensphasen
hinweg zwingend erforderlich“, so Heinen-Esser. In seinem Antrag fordert
das Verbraucherschutzministerium unter Einbeziehung der
Verbraucherzentralen die Etablierung eines bundesweiten digitalen Tools
als Anlaufstelle für Fragen im digitalen Verbraucheralltag. Zudem soll
ein neuer Verbraucherbildungscheck bestehende Weiterbildungsangebote
ergänzen und unterstützen.
Negativzinsen bedrohen Verbraucherfinanzen
Ein weiterer Schwerpunkt der Verbraucherschutzministerkonferenz ist der
finanzielle Verbraucherschutz. Angesichts der anhaltenden
Niedrigzinsphase zeichnet sich auf dem Girokonten-Markt die Entwicklung
ab, auf Guthaben Negativzinsen einzuführen, die zunehmend auch private
Endverbraucherinnen und Endverbraucher treffen. „Ein Girokonto sollte
mein Guthaben verwahren und nicht schmälern. Mir ist wichtig, dass
private Endverbraucher ihr Girokonto für Alltagsgeschäfte weiter regulär
nutzen können und vor allem kleine Guthaben nicht belastet werden. Es
kann nicht sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt für
kleinste Geldbeträge andere Anlageformen suchen müssen, die ihr Geld
nicht entwerten.“ Vor diesem Hintergrund unterstützt Nordrhein-Westfalen
den Antrag Bayerns, ein Verbot oder eine verbrauchergerechte
Beschränkung von Negativzinsen zu prüfen.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz / Land NRW
Foto: Land NRW / Mark Hermenau