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Wölfin "Gloria" darf nicht abgeschossen werden

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am Donnerstag die Klage eines Schäfers aus Hünxe zurück.

Die Wölfin "Gloria" darf in Nordrhein-Westfalen nicht abgeschossen werden.  Ein Schäfer hatte den Kreis Wesel verpflichten wollen, ihm eine Genehmigung für die Entnahme der Wölfin im Wolfsgebiet Schermbeck zu erteilen. Begründet hatte das der Schäfer damit, dass die Wölfin zahlreiche seiner Schafe gerissen habe. (Az 28 K 4055/20)

Nach Ansicht des Gerichts droht dem Schäfer allerdings kein ernster wirtschaftlicher Schaden. Selbst wenn es der Wölfin in Einzelfällen gelungen sein sollte, die zum Herdenschutz errichteten Elektrozäune zu überwinden, gebe es derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass sich das Tier zunehmend auf die Bejagung von Schafen spezialisiert hätte und Herdenschutzzäune hiergegen keinen Schutz mehr bieten würden.

Das Gericht verwies zudem auf den besonderen Schutzstatus der Wölfe in Deutschland, deren Tötung oder anderweitige Entnahme verboten ist. Gegen das Urteil kann eine Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden.

Laut dem Umweltministerium Nordrhein-Westfalen gab es seit 2018 im Wolfsgebiet Schermbeck etwa 18 bis 20 Übergriffe pro Jahr, weit überwiegend auf unzureichend gegen den Wolf geschützte Haus- und Nutztiere. Mit wenigen Ausnahmen konnten die Übergriffe der Wölfin "Gloria" zugeordnet werden.

Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) ging jüngst in einer Stellungnahme nicht davon aus, dass die Wölfin oder Teile des Rudels das Töten von Nutztieren trotz empfohlener Herdenschutzmaßnahmen erlernt hätten. Die Wölfe jagen demnach vor allem Wildtiere. Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen zwei Wolfsrudel.

hex/cfm

© Agence France-Presse