Die Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weisen eine hohe Wasserqualität auf. Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hin. In Nordrhein-Westfalen gibt es 82 ausgewiesene EU-Badegewässer mit 108 Badestellen, an denen während der Badesaison regelmäßig Untersuchungen der Wasserqualität stattfinden. An 106 Badestellen in Nordrhein-Westfalen erhielt die Wasserqualität im Jahr 2020 eine ausgezeichnete Bewertung. Die Wasserqualität der Badestellen Freibad Schwimmer am Eiserbachsee in Simmerath und Seaside Beach am Essener Baldeneysee wurden in 2020 mit „gut“ bewertet.
Noch offen ist, ob und unter welchen Bedingungen die Badestellen im
Sommer aufgrund der Corona-Lage zugänglich sind. „Es ist zu hoffen, dass
das Badevergnügen 2021 nicht ins Wasser fällt. Die Qualität der
Badegewässer ist gut. Jetzt liegt es an der COVID19-Entwicklung und den
damit einhergehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen und deren konsequenten
Einhaltung, wann und wie die Badestellen zugänglich sind“, so
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Über die Öffnungszeiten der
einzelnen Badegewässer und den dort getroffenen Schutz- und
Hygienemaßnahmen informieren die Kommunen bzw. die Betreiber der
Badegewässer vor Ort.
Die Qualität eines Badegewässers wird anhand von Messwerten aus den
zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Zusätzlich nehmen die
Gesundheitsämter während der Badesaison mindestens alle vier Wochen
Wasserproben zur Analyse. Eine interaktive Bewertungskarte und aktuelle
Bewertungen zur Badegewässerqualität können unter www.badegewaesser.nrw.de eingesehen werden.
Seit mehr als 30 Jahren wird die Qualität der Badegewässer in ganz
Europa nach einer einheitlichen Richtlinie geprüft. 2006 wurde die
Richtlinie komplett überarbeitet und an den Stand der Wissenschaft und
der praktischen Erfahrungen angepasst. Mit der
EU-Badegewässer-Richtlinie (2006/7/EG) hat die Europäische Union einen
flächendeckenden Schutz für das Baden in den Binnen- und Küstengewässern
eingeführt.
Der Rhein und die Schifffahrtskanäle gehören nicht zu den Badegewässern.
Das Baden an solchen Wasserstraßen ist strengstens untersagt und
lebensgefährlich.
Hinweise zum Baden während der Covid-19-Einschränkungen
Nach derzeitigem Kenntnisstand und nach Angaben der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) besteht kein Anlass zur Sorge, dass
Covid-19 (SARS CoV-2) über den Wasserweg übertragen wird. Auch nach
Auskunft des Umweltbundesamtes sind nach aktuellem Kenntnisstand in
Badegewässern keine relevanten Konzentrationen an SARS-CoV-2 zu
erwarten, die zu einer Infektion führen können.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz / Land NRW
Foto: Tourismus NRW / Oliver Franke