„Wir werden dieses Modell mit der maximal möglichen Bürgerfreundlichkeit umsetzen und die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer intensiv bei ihrer Steuererklärung unterstützen. Dazu werden wir rechtzeitig vor Abgabe der Steuererklärung alle Informationen individuell zur Verfügung stellen, die bei uns verfügbar sind. Darüber hinaus werden wir weitere wesentliche Informationen bereitstellen und zentrale Fragen beantworten. Zusätzlich wird es eine hilfreiche Zusammenstellung der in den Katasterämtern und bei den Gutachterausschüssen verfügbaren Daten auf einer dafür besonders weiterentwickelten und auf die Anforderungen der Grundsteuererklärung speziell angepassten Online-Plattform geben“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.
Von den Eigentümerinnen und Eigentümern wird man nur relativ wenige
Angaben benötigen, wie zum Beispiel bei Wohngrundstücken,
Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr. Dazu hat auch
wesentlich beigetragen, dass Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit anderen
Ländern bereits bei der Erstellung des Bundesmodells mitgewirkt hat und
deutliche Vereinfachungen erreicht werden konnten.
Zudem werden im letzten Schritt der Umsetzung der Reform sämtliche
Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informiert, der zur
Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt, um Transparenz
darüber zu ermöglichen, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen
Steuern erhöht, gesenkt oder gleich gelassen werden.
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die
gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem
allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend
für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von
Grundvermögen aufgrund über einen langen Zeitraum nicht durchgeführter
Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen. Deshalb musste der
Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Steueraufkommen für die
Kommunen verlässlich zu sichern.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist für die Neuregelung bis zum
31. Dezember 2019 gesetzt. Dem ist der Bundesgesetzgeber mit dem Ende
2019 verabschiedeten, sogenannten Bundesmodell nachgekommen, welches
bundesweit gilt, sofern ein Land nicht von der im Gesetzgebungsverfahren
durchgesetzten Möglichkeit Gebrauch macht, eine Öffnungsklausel zu
nutzen und ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen. Das neue
Grundsteuerrecht findet ab dem 1. Januar 2025 Anwendung.
Die Umsetzung des Bundesmodells in Nordrhein-Westfalen erfolgt ohne ein eigenes Gesetzgebungsverfahren.
Ministerium der Finanzen /Land NRW
Foto: Land NRW / Mark Hermenau Grundsteuer