Nach dem Ja des Bundesrats zu den Erleichterungen für Geimpfte und Genesene tritt die entsprechende Verordnung am Sonntag in Kraft. Dies teilte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Freitag mit.
Geimpfte und Genesene brauchen ab Sonntag keinen negativen Test mehr, wenn sie zum Beispiel einkaufen oder zum Friseur gehen oder einen botanischen Garten besuchen. Wer geimpft oder genesen ist, kann sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen. Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für geimpfte und genesene Personen. Für sie kann eine Quarantäne auch nur noch in Ausnahmefällen angeordnet werden.
Die Erleichterungen gelten für die Betroffenen 14 Tage nach Erhalt der vollständigen Impfung. Bei drei der vier zugelassenen Vakzine sind dafür zwei Impfungen notwendig. Wer eine Coronavirus-Infektion hinter sich hat, braucht entsprechend einen Genesenennachweis. Die vorherige Infektion muss durch einen PCR-Test nachgewiesen werden, der mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegt.
"Wenn die Infektionszahlen weiter sinken, werden zügig weitere Schritte folgen", fügte Lambrecht hinzu. Das könnte insbesondere auch den Bereich Gastronomie und Hotels betreffen, zu dem die Verordnung noch keine Festlegungen trifft. Der Bundesrat hatte die Verordnung zuvor gebilligt, nachdem ihr am Donnerstag bereits der Bundestag zugestimmt hatte.
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