Die große Koalition hatte mit dem Gesetzespaket auf mehrere große Missbrauchsfälle in weit verzweigten Pädophilennetzwerken reagiert, die Deutschland in den vergangenen Jahren erschüttert hatten.
Der Kindesmissbrauchs wird künftig mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Bislang sind solche Taten als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert. Verbreitung, Besitz und Beschaffung von Kinderpornografie werden ebenfalls zum Verbrechen hochgestuft. Dementsprechend sollen auch dort höhere Strafen drohen.
Weiter erfassen die Strafvorschriften über den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und in Abhängigkeitsverhältnissen künftig auch Handlungen mit oder vor Dritten. Schließlich soll die Verjährungsfrist bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen.
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind zudem erheblich längere Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen ins erweiterte Führungszeugnis vorgesehen. Schließlich regelt das Gesetz Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände von Kindern neu.
jp/cha
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