Das Ministerium der Justiz teilt mit: In
seiner Plenarsitzung am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat beschlossen, den
federführend von Nordrhein-Westfalen und Hamburg erarbeiteten
„Gesetzentwurf zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten“
bei dem Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Entwurf sieht insbesondere vor, dass große Wirtschaftsstreitigkeiten
mit einem Streitwert von mehr zwei Millionen Euro erstinstanzlich –
also direkt – bei bestimmten Oberlandesgerichten geführt werden können,
wenn beide Parteien dies wünschen. Daneben soll es bei entsprechendem
Einvernehmen möglich sein, solche Verfahren schriftlich wie mündlich
auch vor englischsprachigen Senaten („Commercial Courts“) auf Englisch
zu verhandeln. Für die Auswahl dieser Oberlandesgerichte sind die Länder
zuständig.
Nordrhein-Westfalens Justizminister Biesenbach: „Als Justiz möchten wir
dem Wirtschaftsleben das Angebot machen, bei umfangreichen
Rechtsstreitigkeiten um große Summen auf die Landgerichtsebene zu
verzichten und direkt spezialisierte Senate bei wenigen – eigens hierfür
ausgesuchten – Oberlandesgerichten in Anspruch nehmen zu können. Das
spart in erster Linie Zeit bei garantiert höchster
Rechtsprechungsqualität. Gleichzeitig werden die Landgerichte von Fällen
entlastet, die sie im laufendem Alltagsgeschäft kaum zeitgerecht
abarbeiten können.“
Um den besonderen Anforderungen großer Wirtschaftsstreitigkeiten im
Verfahrensablauf besser gerecht zu werden, sieht der Gesetzentwurf für
das Direktverfahren bei den Oberlandesgerichten auch effektivere
Möglichkeiten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie die Möglichkeit
von Wortprotokollen vor.
Biesenbach: „Mit dem Gesetz möchten wir erreichen, dass
wirtschaftsrechtliche Großstreitigkeiten, die in den letzten Jahren eher
vor privaten Schiedsgerichten oder im Ausland verhandelt wurden,
vermehrt wieder vor staatlichen Gerichten in Deutschland landen. Als
Justizminister des größten Bundeslandes werde ich alles daran setzen,
dass unser Rechtsstaat und unsere Gerichte die Rechtsprechung im
Wirtschaftsrecht weiter prägen und keinesfalls schleichend „aus der Hand
geben“. Eine Fortentwicklung des Wirtschaftsrechts auf staatlich wie
demokratisch legitimierter Grundlage ist nämlich Faktor und Garant für
den Wirtschaftsstandort insgesamt.“
Land NRW / Ministerium der Justiz
Foto: Land NRW / Mark Hermenau