Münster (SMS) - Über die Anträge auf kommunale Zuschüsse wird während der Haushaltsplanberatungen für das 2022 beraten. Dabei handelt es sich entweder um Anträge, die von freien Trägern der Jugendhilfe direkt an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gesandt werden oder als Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW an den Rat oder eine Bezirksvertretung gerichtet sind.
Die Abgabefrist bis zu den Sommerferien ist nötig, weil sowohl die Stadtverwaltung als auch die Entscheidenden der Politik für eine geordnete gesamtstädtische Haushaltsplanung einen angemessenen Vorlauf benötigen, um alle Anträge sichten und bewerten zu können. In der Vergangenheit waren zunehmend Anträge sehr kurzfristig eingegangen, die dann faktisch nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Das Verfahren zielt darauf ab, die Übersichtlichkeit für alle Beteiligten deutlich zu verbessern.
Stadt Münster
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