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Neue Regeln für NRW - neue Hoffnung

Regeln bei über 100, unter 100 und unter 50 Inzidenz siehe in der Graphik.

Die bisher in Nordrhein-Westfalen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Rahmen der Bundesnotbremse gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 fort. Die sinkenden Inzidenzwerte in ganz Nordrhein-Westfalen und die zunehmende Beschleunigung der Impfkampagne lassen jedoch erste vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen unter 100 bzw. unter 50 zu und eröffnen damit klare Perspektiven für den Sommer.
 
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Für Entwarnung ist es noch zu früh. Die Pandemie ist noch nicht überwunden. Viele Menschen kämpfen noch immer auf den Intensivstationen um ihr Leben. Aber: Wir sehen einen deutlichen Hoffnungsschimmer. Seit Anfang Mai ist die 7-Tage-Inzidenz deutlich von 163,9 auf heute 116,1 gefallen. Auch die Fallzahlen der beatmeten Corona-Patientinnen und Corona-Patienten sind seit dem 1. Mai um rund sieben Prozent auf nunmehr 781 gesunken. Zudem haben inzwischen mehr als ein Drittel der Menschen in Nordrhein-Westfalen bereits die Erstimpfung erhalten. Daher können wir nun vorsichtig und mit Augenmaß wichtige Öffnungsschritte gehen, auf die wohl fast alle sehnsüchtig warten.“
 
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Es ist erfreulich, dass die Inzidenzwerte derzeit stark rückläufig sind. Dies ist auch eine gute Nachricht für das wirtschaftliche Leben in Nordrhein-Westfalen: Für die Gastronomie und Hotellerie wird dadurch die Rücknahme von Einschränkungen möglich, auf die viele lange gewartet haben. Für den Einzelhandel sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen – und für Messen erhalten Veranstalter und Aussteller endlich eine Planungsgrundlage.”
 
Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundesnotbremse. Fallen die Inzidenzwerte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, erfolgen Öffnungsschritte in einem zweistufigen Verfahren. Die erste Stufe mit vorsichtigen Öffnungen gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 50. Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten unter 50. Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, um für weitere Sicherheit zu sorgen und durch ein größeres Testgeschehen Infektionsketten schnell und gezielt unterbrechen zu können. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.

 

Ergänzende Erläuterung zu "stabil":

Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) stabil unter dem Wert von 50 liegt, gilt dies unter den folgenden Maßgaben. Wenn in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet, so treten die abweichenden Regelungen an dem übernächsten Tag in Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage. Überschreitet in diesem Kreis oder dieser kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz danach an drei aufeinander folgenden Tagen erneut den Schwellenwert von 50, so treten die neuen Regelungen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Maßgeblich sind die vom Robert Koch-Institut im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichten Werte der Sieben-Tage-Inzidenz.



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