Außerdem soll die Smartphone-App, die unter dem Namen „CovPass“ an den Start gehen soll, auch für Genesene zum Nachweis einer überstandenen Coronaerkrankung dienen. Wer bereits vollständig geimpft ist, soll den dafür nötigen QR-Code nachträglich per Post bekommen.
Das Projekt unter der Führung des amerikanischen Technologiekonzerns IBM liegt dem Vernehmen nach zeitlich im Plan. „CovPass“ soll demnach noch vor den Sommerferien zur Verfügung stehen. Beteiligt sind auch das Kölner Start-up Ubirch, der schwäbische IT-Dienstleister Bechtle und Govdigital, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von zehn IT-Dienstleistern der öffentlichen Hand.
„CovPass“ soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, schnell und fälschungssicher nachzuweisen, dass sie wieder bestimmte Grundrechte in Anspruch nehmen können, etwa bei Urlaubsreisen. Der Nachweis soll aber auch über andere Apps angezeigt werden können, unter anderem durch die Corona-Warn-App des Bundes, die bereits 27,5 Millionen Mal heruntergeladen wurde. Hier soll ein künftiges Update für eine entsprechende Erweiterung sorgen.
Wer bereits vor dem Start des „CovPass“ in einem Impfzentrum vollständig geimpft wurde, soll den QR-Code mit den für den Nachweis wichtigen Informationen per Post zugesendet bekommen. Mit den Bundesländern gebe es bereits Gespräche über eine unbürokratische Lösung, hieß es aus Regierungskreisen. Die entsprechende Regelung soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes erfolgen.
„CovPass“-App soll auch auf älteren Smartphones laufen
Der Code kann dann auf Papier als Nachweis eingesetzt werden oder mit der „CovPass“-App eingescannt und vorgezeigt werden. Eine Verpflichtung, den Code einzusetzen, gibt es nicht. Der gelbe Impfausweis gilt auch ohne den QR-Code als Nachweis.
Impflinge, die vor dem Sommer bereits beide Spritzen in einer Arztpraxis erhalten haben, werden voraussichtlich keine Post mit QR-Codes erhalten. Der Aufwand für die Praxen sei zu groß. Ärzte sollen die Möglichkeit haben, ihren Patienten freiwillig die entsprechenden Codes per Post zu senden.
Wo dies nicht möglich ist, müssen Patienten noch einmal persönlich in die Praxis kommen, in der sie geimpft wurden, um sich den Code abzuholen. Perspektivisch soll es aber auch möglich sein, sich den Code in einer Apotheke abzuholen, sobald auch deren IT-Strukturen an das System angeschlossen sind.
Die „CovPass“-App wird dem Vernehmen nach auch auf älteren Smartphones laufen. Bei den iPhones wird das Betriebssystem iOS 12 oder ein neueres vorausgesetzt, so dass alle Apple-Smartphones ab dem iPhone 5s kompatibel sind.
Bei den Android-Smartphones läuft die Anwendung ab Version 6 („Marshmellow“), die im Herbst 2015 auf den Markt kam. Für Menschen, die kein Smartphone besitzen, gibt es einen Nachweis auf Papier mit einem QR-Code, der an Prüfstellen digital eingelesen werden kann.
Die App soll nicht nur den Nachweis des Smartphone-Besitzers selbst speichern können, sondern beispielsweise auch den von Kindern oder anderen Angehörigen. Ähnlich wie bei digitalen Boardingpässen im Flugverkehr könne beispielsweise ein Elternteil die Nachweise für die gesamte Familie von einem Smartphone aus vorlegen können.
Bei der Überprüfung des Status wird der Prüfstelle, also beispielsweise den Mitarbeitern an Flughäfen, in Restaurants oder Hotels, nur ein Signal „grün“ oder „rot“ mit dem dazugehörigen Namen und Geburtsdatum angezeigt.
Ob die Freischaltung durch eine vollständige Impfung, einen negativen Coronatest oder eine überstandene Coronaerkrankung erfolgt, sieht die Prüfstelle nicht. Name und Geburtsdatum dienen dem Abgleich mit einem Lichtbildausweis, der zur Identifizierung ebenfalls vorgelegt werden soll.
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