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Corona Zahlen am Montag 17.05.2021

Bestimmungen für Gastronomie, Kultur sowei Inzidenzen und Fälle am Montag 20.05.2021

Aktuell 4.180 Corona-Infektionen im Regierungsbezirk Münster

Bestimmungen siehe unten


Stadt Bottrop: aktuell Infizierte 180 (240), insgesamt Infizierte 5.183 (5.130), Verstorbene 103 (103), Genesene 4.900 (4.800)


Kreis Borken: aktuell Infizierte 480 (620), insgesamt Infizierte 13.550 (13.401), Verstorbene 253 (252), Genesene 12.800 (12.500)


Kreis Coesfeld: aktuell Infizierte 280 (320), insgesamt Infizierte 5.484 (5.409), Verstorbene 90 (90), Genesene 5.100 (5.000)


Stadt Gelsenkirchen: aktuell Infizierte 620 (860), insgesamt Infizierte 14.873 (14.754) Verstorbene 385 (385), Genesene 13.900 (13.500)


Stadt Münster: aktuell Infizierte 210 (290), insgesamt Infizierte 8.023 (7.978) Verstorbene 117 (115) Genesene 7.700 (7.600)


Kreis Recklinghausen: aktuell Infizierte 1.200 (1.500), insgesamt Infizierte 30.744 (30.400), Verstorbene 873 (861), Genesene 28.700 (28.100)


Kreis Steinfurt: aktuell Infizierte 770 (1.000), insgesamt Infizierte 16.551 (16.314), Verstorbene 320 (318), Genesene 15.500 (15.000)


Kreis Warendorf: aktuell Infizierte 440 (590) insgesamt Infizierte 11.358 (11.243), Verstorbene 235 (232), Genesene 10.700 (10.400)


Gesamtzahl: aktuell Infizierte 4.180 (5.420) insgesamt Infizierte 105.766 (104.629) Verstorbene 2.376 (2.356), Genesene 99.300 (96.900)


Die Zahl der Genesenen basiert ebenso auf Schätzwerten des Algorithmus des RKI, wie die Zahl der aktuell Infizierten.


Die Inzidenzen der labortechnisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen stellen sich für die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Münster wie folgt dar (Zahlen in Klammern: Meldung von gestern):


Stadt Bottrop          62,9 (62,9)

Kreis Borken          60,1 (60,1)

Kreis Coesfeld          44,0 (45,3)

Stadt Gelsenkirchen    104,0 (104,0)

Stadt Münster          21,3 (21,9)

Kreis Recklinghausen      77,2 (76,9)

Kreis Steinfurt          81,7 (79,2)

Kreis Warendorf      63,7 (65,5)


Wichtiger Hinweis des LZG NRW:

Für die bundesweite "Corona-Notbremse" ist die Veröffentlichung des RKI unter https://www.rki.de/inzidenzen maßgeblich. Die dortigen Daten berücksichtigen keine Fälle, die die Gesundheitsämter für zurückliegende Meldetage übermitteln, und können daher gegebenenfalls von unserer täglich aktualisierten Corona-Meldelage abweichen.


Inzidenzen labortechnisch bestätigter SARS-CoV-2-Fälle pro 100.000 Einwohner sind über die Internetseite des Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen abrufbar: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html


Entsprechend der Weisung des MAGS werden die Zahlen zu bestätigten Infektionsfällen und Verstorbenen vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) übernommen. Meldestand dieser Zahlen, die auch das Robert-Koch-Institut verwendet, ist jeweils 0 Uhr. Als bestätigte Infektionsfälle werden vom LZG ausschließlich Fälle gezählt, für die eine labortechnische Bestätigung vorliegt. Bei den Verstorbenen zählt das LZG sowohl Todesfälle, bei denen eine COVID-19-Erkrankung todesursächlich ist, als auch Todesfälle "mit Corona".

Dort, wo örtliche Pressestellen von diesen offiziellen Vorgaben abweichende Zählweisen und Meldezeiten verwenden, kann es entsprechend zu abweichenden Zahlen kommen. Für eine Erklärung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Pressestelle.


Bestimmungen

 

Ergänzende Erläuterung zu "stabil":

Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) stabil unter dem Wert von 50 liegt, gilt dies unter den folgenden Maßgaben. Wenn in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet, so treten die abweichenden Regelungen an dem übernächsten Tag in Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage. Überschreitet in diesem Kreis oder dieser kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz danach an drei aufeinander folgenden Tagen erneut den Schwellenwert von 50, so treten die neuen Regelungen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Maßgeblich sind die vom Robert Koch-Institut im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichten Werte der Sieben-Tage-Inzidenz.

Alle Angaben ohne Gewähr, Bilder Regierungsbezirk Münster