Leverkusen 140,5
Bielefeld 125,1
Hamm 124,5
Güterlsoh 115,6
Aachen 112,9
Wuppertal 110,1
Dortmund 107,6
Köln 105,3
Duisberg 104,9
Krefeld 103,3
Rhein-Kreis-Neuss 102,9 ( Kaarst)
Bochum 100,4
Paderborn 94,9
Unna 94,7
Bonn 88,6
Euskirchen 83,7
Mönchengladbach 73,9
Düsseldorf 73,3
Oberhausen 69,7
Essen 67,7
Soest 41,4
Münster 21,3
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand der letzen Aktualisierung 17.05.2021, 3:11 Uhr
Bestimmungen
im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
Ergänzende Erläuterung zu "stabil":
Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000
Einwohner (7-Tage-Inzidenz) stabil unter dem Wert von 50 liegt, gilt
dies unter den folgenden Maßgaben. Wenn in dem Kreis oder der
kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die
7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet, so treten die
abweichenden Regelungen an dem übernächsten Tag in Kraft. Sonn- und
Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen
Tage. Überschreitet in diesem Kreis oder dieser kreisfreien Stadt die
7-Tage-Inzidenz danach an drei aufeinander folgenden Tagen erneut den
Schwellenwert von 50, so treten die neuen Regelungen am übernächsten Tag
wieder außer Kraft. Maßgeblich sind die vom Robert Koch-Institut im
Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichten Werte der
Sieben-Tage-Inzidenz.
Alle Angaben ohne Gewähr, Bilder Regierungsbezirk Münster