Ein weiterer Meilenstein für den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen: Schulministerin Gebauer begrüßt am heutigen Montag die islamischen Organisationen und designierten Mitglieder der künftigen Kommission, die mit dem Land den islamischen Religionsunterricht gestalten werden. Die Verträge zur Zusammenarbeit zum islamischen Religionsunterricht nach dem Kommissionsmodell sind unterzeichnet worden. Die Kommission kann somit ihre Arbeit aufnehmen und den bisherigen Beirat als feste Vertretung islamischer Glaubensgemeinschaften gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen in Fragen des islamischen Religionsunterrichts ablösen. Nach dem neuen Modell wird nunmehr die Kommission dem Land als Ansprechpartner für den islamischen Religionsunterricht zur Verfügung stehen. Sie nimmt die einer Religionsgemeinschaft zugewiesenen verfassungsrechtlichen Aufgaben wahr, analog zur Beteiligung der Kirchen beim katholischen und evangelischen Religionsunterricht.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Der Ausbau des
islamischen Religionsunterrichts ist eine überparteiliche, seit vielen
Jahren kontinuierlich angegangene Aufgabe in Nordrhein-Westfalen. Die
damalige Schulministerin Sylvia Löhrmann hat – unterstützt von einer
breiten parlamentarischen fraktionsübergreifenden Mehrheit – den
islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen eingeführt, und
für mich war es Auftrag und Selbstverständlichkeit zugleich, das Angebot
weiter auszubauen. Der islamische Religionsunterricht in der Schule ist
für tausende Schülerinnen und Schüler ein wichtiges Signal für ihre
Identität. Der Grundstein für das neue Kommissionmodell ist gelegt.
Damit gehen wir als Landesregierung einen neuen wichtigen Schritt für
den weiteren Ausbau des islamischen Religionsunterrichts in
Nordrhein-Westfalen.“
Die Kommission vertritt gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung
die Interessen und Anliegen der islamischen Organisationen bei der
Durchführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches
Unterrichtsfach. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem das religiöse
Einvernehmen mit neuen, in staatlicher Verantwortung erarbeiteten
Kernlehrplänen, die Erteilung der Idschaza (Lehrerteilung für den
islamischen Religionsunterricht) sowie die Beteiligung bei der
Genehmigung von Lernmitteln.
Nachdem der Landtag das Gesetz zum islamischen Religionsunterricht mit
dem Kommissionsmodell fraktionsübergreifend verabschiedet hat, hat die
Landesregierung Gespräche mit verschiedenen islamischen Organisationen
geführt und nach einem umfassenden Prüfungsprozess entschieden, welche
Organisationen zum jetzigen Zeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen
für einen Vertrag mit dem Land zur Zusammenarbeit beim islamischen
Religionsunterricht erfüllen. Zu den Voraussetzungen zählt unter
anderem, dass die Organisation in der Zusammenarbeit beim islamischen
Religionsunterricht eigenständig und staatsunabhängig ist und die
Verfassungsprinzipien achtet.
Sechs nordrhein-westfälische islamische Organisationen erfüllen nach
Prüfung der Landesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen und haben
sich mit der Unterzeichnung des Vertrages entschieden, mit dem Land den
islamischen Religionsunterricht gemeinsam zu gestalten. Dies sind:
Bündnis Marokkanische Gemeinde (BMG)
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB)
Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD)
Islamische Religionsgemeinschaft NRW (IRG NRW)
Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD)
Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ)
Jede dieser islamischen Organisationen hat eine theologisch,
religionspädagogisch, islamwissenschaftlich oder vergleichbar
qualifizierte Person als Mitglied für die Kommission benannt sowie eine
Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, so dass sich die Kommission
nun konstituieren kann. Die Zusammensetzung der Kommission ist nicht
abschließend, sondern kann künftig auch verändert werden.
„Die Umsetzung des Kommissionsmodells ist ein Zeichen für die
vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den islamischen
Organisationen und der Landesregierung in den vergangenen Jahren und
ein großer weiterer Meilenstein für den islamischen Religionsunterricht.
Ich bedanke mich herzlich für die Bereitschaft der Organisationen, an
der Entwicklung des islamischen Religionsunterrichts mitzuwirken. Mit
den designierten Mitgliedern wird die Kommission fachlich kompetent
besetzt sein und ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahrnehmen können. In
einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe werden wir gemeinsam ein neues,
erfolgreiches Kapitel für den islamischen Religionsunterricht
aufschlagen und den Ausbau fortsetzen – auf unserem Weg zu einem
islamischen Religionsunterricht für alle muslimischen Kinder“, so Schul-
und Bildungsministerin Yvonne Gebauer abschließend.
Ministerium für Schule und Bildung / Land NRW
Foto: Land NRW / Ralph Sondermann