Münster (SMS) - Eine Aufstallung des Geflügels in der Stadt Münster ist nicht mehr erforderlich, die mit der Allgemeinverfügung vom 26. März angeordnete Stallpflicht ist aufgehoben.
Virusnachweise bei Wildvögeln gibt es nur noch sporadisch und singulär. Angesichts steigender Außentemperaturen und des fortgesetzten Rückzugs von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete ist derzeit nur noch ein mäßiges Risiko eines Eintrags des Geflügelpesterregers in Geflügelhaltungen und Vogelbestände gegeben.
Stadt Münster
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