Die Ethikkammer des DFB-Sportgerichts hat mit Zustimmung der Ethikkommission das Verfahren gegen den am Montag als DFB-Präsidenten zurückgetreten Fritz Keller eingestellt. Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Fritz Keller hat von sich aus die Konsequenzen aus der Führungskrise beim DFB gezogen und damit die Verantwortung für das beschädigte Image des DFB übernommen, für das er sicher nicht alleine verantwortlich ist. Damit ist eine Sanktionierung entbehrlich geworden."
Fritz Keller hatte am 24. April 2021 im Rahmen einer Konferenz der Regional- und Landesverbände den 1. DFB-Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch mit Nazi-Richter Roland Freisler verglichen. Dazu Lorenz: "Dieses Verhalten von Fritz Keller erfüllt den Tatbestand der Beleidigung und stellt einen erheblichen Verstoß gegen den Ethikkodex des DFB dar. Für den Fall, dass Fritz Keller nicht zurückgetreten wäre, hätte das Sportgericht für ihn eine Funktionssperre auf Zeit erwogen. Eine solche Maßnahme würde nun aber ins Leere laufen."
"Das Amt des DFB-Präsidenten ist eines der schwierigsten"
Am vergangenen Freitag hatte im Rahmen einer nicht öffentlichen mündlichen Verhandlung in Frankfurt eine ausführliche Anhörung des zu diesem Zeitpunkt noch im Amt befindlichen Präsidenten stattgefunden. Zuvor hatte die Ethikkommission des Deutschen Fußball-Bundes über die "Freisler-Äußerung" des Präsidenten beraten und das Ergebnis der Beratung gemäß § 46 a der Satzung dem Sportgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Lorenz abschließend: "Das Amt des DFB-Präsidenten ist eines der schwierigsten, das in Deutschland zu besetzen ist. Gefragt sind Persönlichkeiten, die zu einem vertrauensvollen Miteinander von Amateuren und Profis, von Ehrenamt und Hauptamt bereit und in der Lage sind."
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