Rund zehn Jahre nach dem Brustimplantate-Skandal um den französischen Hersteller PIP hat ein Gericht den TÜV Rheinland zu Schadenersatzzahlungen an hunderte Frauen verurteilt. Das Pariser Berufungsgericht entschied am Donnerstag, die deutsche Prüfstelle trage eine Mitverantwortung für die schadhaften Prothesen. Die Vorinstanz hatte den TÜV dagegen entlastet.
Der TÜV hatte die Brustimplantate für unbedenklich erklärt, bevor 2010 aufflog, dass der Hersteller minderwertiges Silikon eingesetzt hatte. Der TÜV betonte nach dem Urteil in Köln, die Klagen eines Teils der insgesamt 1700 Frauen seien abgewiesen worden. Die Anwälte der Prüfstelle hatten in dem Verfahren argumentiert, der TÜV sei ebenso wie die Gesundheitsbehörden von dem Implantate-Hersteller PIP getäuscht worden.
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