Eine
aktuelle Kontroll-Auswertung des Kompetenzcenter Sicherheit NRW (KCS)
zeigt: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist für die allermeisten
Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer nach wie vor eine Selbstverständlichkeit.
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung NRW gilt seit 24. April in Bahnen und Bussen sowie in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske der Standards FFP2 oder KN95/N95. OP-Masken sowie andere Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind nicht mehr zulässig.
Zahlen belegen positiven Trend
Die Zahlen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, von DB Sicherheit und DB Station&Service an 43 Bahnhöfen belegen einen positiven Trend: Wurden im Januar 929 und im Februar 398 Maskenverstöße in den Bahnhöfen und auf den Bahnsteigen zur Anzeige gebracht, waren es im März und April jeweils nur 157. Ein ähnliches Bild ergab sich in den Zügen. Nur in wenigen Fällen führten Maskenverstöße tatsächlich zu einer Anzeige, weil sich die allermeisten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer auch an die neuen Regeln halten und Masken des höheren Standards tragen.
Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Ich freue mich, dass die Fahrgäste weiterhin achtsam miteinander umgehen, Rücksicht nehmen und ihre FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards tragen. Herzlichen Dank an alle, die in den Zügen, im Bahnhof und an den Bahnsteigen mit Kontrollen weiterhin für das Tragen der Maske sensibilisieren. Der ÖPNV ist ein sicheres Verkehrsmittel, wenn sich alle an die Regel halten.“
Auch in Zukunft wird die Maskenpflicht regelmäßig in Bahnhöfen, Bahnsteigen und in Zügen kontrolliert. Dafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss bis Ende 2021 insgesamt 27 Millionen Euro Landesmittel für zusätzliches Personal bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen und DB Station&Service bewilligt.
Kontrolle der Maskenpflicht erfolgt im Regelbetrieb
Bereits seit August vergangenen Jahres hat es im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wiederholt Schwerpunktkontrollen gegeben, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht in überregionalen, regionalen oder lokalen Aktionen überprüft wurde. Im regulären Betrieb werden zudem regelmäßig Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht mit zusätzlichem Kontrollpersonal durchgeführt. Das Verkehrsministerium fördert den Einsatz des zusätzlichen Kontrollpersonals bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen bis Ende 2021.
Wer in Nordrhein-Westfalen keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August 2020 mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Mit Erweiterung der Corona-Schutzverordnung gilt seit dem 24. April eine verschärfte Maskenpflicht: In Bussen, Bahnen und an den Haltestellen muss unabhängig vom Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske (FFP2, KN95 oder N95) von den Fahrgästen getragen werden. Damit das Kontroll- und Servicepersonal die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Tragehöchstdauer für Masken nicht überschreitet, dürfen nur diese Gruppen weiterhin auch eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Ministerium für Verkehr / Land NRW
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