Über mittel- bis langfristige Öffnungsperspektiven für Betreiber von Volksfesten, Kirmes- und Marktveranstaltungen tauschten sich Wirtschaftsminister Prof. Dr. Pinkwart und Gesundheitsminister Laumann mit Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schaustellerverbände in Nordrhein-Westfalen, aus.
Sinkende Infektions- und steigende Impfzahlen schaffen in vielen Bereichen Öffnungsperspektiven. Setzt sich diese positive Entwicklung stabil fort, sind auch weitere Lockerungen für den späten Sommer oder Herbst möglich. Über mittel- bis langfristige Öffnungsperspektiven für Betreiber von Volksfesten, Kirmes- und Marktveranstaltungen tauschten sich Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schaustellerverbände in Nordrhein-Westfalen, aus.
Minister Pinkwart: „Auch für traditionelle, regionale Veranstaltungen
mit begrenztem Teilnehmerkreis und familienorientiertem Charakter unter
freiem Himmel muss es mit einem entsprechenden Hygienekonzept
Öffnungsperspektiven geben. Diese Veranstaltungen, die ein wichtiges
Kulturgut dieses Landes sind, sind anders zu bewerten als
Großveranstaltungen mit internationalem Publikum, die oftmals weitgehend
in geschlossenen Großzelten stattfinden. Bei einem weiteren Rückgang
des Infektionsgeschehens bestehen für traditionelle, regionale
Volksfeste unter freiem Himmel gute Aussichten für den Spätsommer.
Vorausgesetzt, es liegt ein Hygienekonzept vor. Veranstalter sollten
ihre Planungen nicht zu früh abbrechen.“
Minister Laumann: „Ich wünsche mir sehr, dass unsere beliebten
traditionellen Feste in den Regionen Nordrhein-Westfalens so schnell wie
möglich wieder stattfinden können. Wir werden alles daransetzen,
insbesondere durch einen weiterhin guten Fortschritt beim Impfen der
Bürgerinnen und Bürger, dass diese Veranstaltungen so bald wie möglich
wieder besucht werden können. Und hier sind wir bereits auf einem sehr
guten Weg. Ich verstehe, dass Veranstalter eine Planungsperspektive
benötigen. Hier sind in der Vergangenheit gute Hygienekonzepte
entwickelt worden. Bei einem nachhaltig stabilen und niedrigen
Infektionsgeschehen und einem erheblichen Impfortschritt können solche
umfassenden Konzepte berücksichtigt werden. Die temporären Freizeitparks
aus dem vergangen Jahr stellen dabei ein gutes Beispiel dar, wie bei
begrenzter Besucherzahl und entsprechendem Hygienekonzept das
Infektionsrisiko minimiert werden kann.“
Albert Ritter: „Schausteller brauchen keine langfristigen Vorlaufzeiten
und sind auch bereit, eventuelle Mietverträge mit kurzfristigen
Auflösungsklauseln zu akzeptieren – wenn sie endlich eine Perspektive
bekommen. Wir verfügen bereits über Hygieneschutz-Konzepte aus dem Jahr
2020, als sogenannte temporäre Freizeitparks veranstaltet werden
konnten, bei denen ein Infektionsgeschehen nicht nachgewiesen wurde.“
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales / Land NRW