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Schritt für Schritt in die neue Normalität

Corona: Modellprojekte gestartet Städtische Allgemeinverfügung und Coronaschutzverordnung gelten parallel

Inzidenz heute für Münster am 21.05.2021, 03:11 Uhr laut dem Rober-Koch-Institut = 17,8


Münster (SMS) Digitaler Biergarten, Sportangebote und kulturelle Veranstaltungen – ab sofort greift die neue Allgemeinverfügung der Stadt Münster und bietet neben den inzidenzbedingten Lockerungen des Landes weitere Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, Schritt für Schritt in die neue Normalität zurückzukehren.

"Münster steht Modell fürs Land" – so hatte es sich nicht nur das Wirtschaftsministerium NRW noch vor wenigen Wochen gewünscht. Eine zwischenzeitlich dreistellige Inzidenz verhinderte jedoch die rasche Umsetzung von Projekten wie der Öffnung von Kinos oder sportlichen Gemeinschaftsangeboten. Mit den sinkenden Infektionszahlen und steigendem Impftempo in ganz NRW eröffneten sich nicht nur für Münster neue Perspektiven: Landesverordnung und lokale Modellprojekte zielen nunmehr gemeinsam in dieselbe Richtung der Normalisierung und der Wiederinkraftsetzung von Rechten.

Erfolgreiches Pandemie-Management

Bei der Initiative der digitalen Modellprojekte geht es nicht nur um die Durchführung von kontrollierten Öffnungsschritten; auch die Schaffung präventiver Maßnahmen und ein erfolgreiches Pandemie-Management mit Unterstützung von digitalen Werkzeugen soll hier ermöglicht bzw. geprüft werden.

Ein im Vorfeld vielbeachtetes Projekt ist dabei "Münsters digitaler Biergarten" am Lindenhof – zwar ist aufgrund der höchsten Lockerungsstufe gemäß Coronaschutzverordnung in ganz Münster Außengastronomie erlaubt. Dennoch ermöglicht der von mehreren erfahrenen Gastronomen betriebene Biergarten wichtige Einblicke in automatisierte Abläufe und digitale Verfahrensweisen.

Wichtige Erkenntnisse

Ganz ähnlich steht es um kulturelle Veranstaltungen wie Filmvorführungen oder Theatervorstellungen. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer dazu: "Die zusätzlichen Angebote durch die Modellregion bieten die Chance, hier wichtige Erkenntnisse zu notwendigen Rahmenbedingungen für Öffnungen zu sammeln. Unseren Kooperationspartnern sind wir sehr dankbar für ihr Engagement."

Eine Unterbrechung der Modellprojekte ist jederzeit möglich; sollte die 7-Tage-Inzidenz an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner steigen, werden zwar die Lockerungen der Coronaschutzverordnung zurückgenommen. Die Modellprojekte können hingegen unter den gesetzten Rahmenbedingungen fortgeführt werden. Steigt die Inzidenz auf über 100, entscheiden Land und Stadt Münster gemeinsam über Abbruch oder Fortsetzung.

Angebote

Folgende Angebote laufen unter den Rahmenbedingungen der Modellregion:


Digitaler Biergarten – Lindenhof 2021: ab dem 21. Mai

Mit dem 20. Mai zulässige Sportangebote unter dem Dach des Stadtsportbundes (SSB):


Blau-Weiß Aasee: Training des integrativen Fußballteams

VGS Münster: Wiedereinstieg in den Sport

Billard Sport Club: Billardspiel in Kleingruppen

Borussia Münster: Tischtennis und Badminton

Die Residenz: Tanztraining

Segelclub Hansa Münster: Kiepenkerlregatta

SportBildungswerk: Aus- und Fortbildung von Übungsleiter/innen

DJK Wacker Mecklenbeck: Trainingsstart auf der Sportanlage

LG Brillux: Wiedereinstieg in den vereinsbasierten Trainingsbetrieb

TG Münster: Sport treiben in der Sporthalle an der Lotharinger Straße

SSB: #Trotzdem Sport im Park – Münster bewegt sich wieder!

SSB: Eröffnung der Sportabzeichen-Treffpunkte


Betrieb des Freibads Coburg: läuft

Wolfgang Borchert Theater – "Wir sind wieder da": Start am 20. Mai

Kino Cinema & Kurbelkiste, Betrieb ab dem 29. Mai

Kap.8 Stadtteilkulturzentrum im Bürgerhaus Kinderhaus – Bewegungs-/Weiterbildungsangebote und Theatervorstellungen, ab dem 30. Mai

Begegnungszentrum Meerwiese/Theater in der Meerwiese, Weiterbildungsangebote und Theatervorstellungen, ab dem 30. Mai


Hier noch mal die Corona - Regeln in NRW



    


Ergänzende Erläuterung zu "stabil":

Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) stabil unter dem Wert von 50 liegt, gilt dies unter den folgenden Maßgaben. Wenn in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet, so treten die abweichenden Regelungen an dem übernächsten Tag in Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage. Überschreitet in diesem Kreis oder dieser kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz danach an drei aufeinander folgenden Tagen erneut den Schwellenwert von 50, so treten die neuen Regelungen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Maßgeblich sind die vom Robert Koch-Institut im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichten Werte der Sieben-Tage-Inzidenz.

Graphiken: Regierungsbezirk Münster, Bild oben: Pixabay

Alle Angaben ohne Gewähr