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Freitag - Zahlen und Regeln am 21.05.21

Inzidenz pro Stadt sowie die passenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Kultur, Gastronomie, Kultur, Sport, Freizeit, Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungen, Messen, Märkte, Tagungen, Kongresse und private Veranstaltungen

Stadt Inzidenz heute und Entwicklung

zweite Zahl , ist die von vor zweit Tagen, am Mittwoch den 19.05.2021, die dritte Zahl von vor vier Tagen von Montag vom 17.5.2021 


Leverkusen  118,5   

Mittwoch 125,2 Montag 140,5

Bielefeld  109,8        

Mittwoch 114,6 Montag 125,1

Hamm  93,9              

Mittwoch 91,7 Montag 124,5

Güterlsoh  98,6        

Mittwoch 98,4 Montag 115,6

Aachen  103,4         

Mittwoch  93,7 Montag 112,9          

Wuppertal  92,6       

Mittwoch 105,6 Montag 110,1

Dortmund 78,5      

Mittwoch 99,3 Montag 107,6

Köln 94,6             

Mittwoch 101,5 Montag 105,3

Duisberg 64,4     

Mittwoch 82,0 Montag 104,9

Krefeld 99,8

Mittwoch 98,9 Montag 103,3 

Rhein-Kreis-Neuss  89,2   

Mittwoch 85,4 Montag 102,9 (Kaarst)

Bochum 88,6   

Mittwoch 97,4 Montag 100,4

Paderborn 84,8 

Mittwoch 94,2 Montag 94,9

Unna 69,4

Mittwoch 77,2 Montag 94,7

Bonn 76,7   

Mittwoch 88,0 Montag 88,6

Euskirchen 85,2

Mittwoch 85,7 Montag 83,7

Mönchengladbach 62,8

Mittwoch 65,5 Montag 73,9

Düsseldorf 63,5

Mittwoch 72,5 Montag 73,3

Oberhausen 59,3

Mittwoch 71,2  Montag 69,7

Essen 55,8

Mittwoch 61,6 Montag 67,7

Soest  37,1

Mittwoch 35,5 Montag 41,4

Münster 17,8

Mittwoch 16,5  Montag 21,3

sowie

Coesfeld 24,0

Recklinghausen 58,6

Warendorf 49,7

Osnabrück 62,3 (Niedersachsen)


Alle Angaben ohne Gewähr / Stand der letzen Aktualisierung 21.05.2021 , 3:11 Uhr

Bestimmungen

im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.




Ergänzende Erläuterung zu "stabil":

Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) stabil unter dem Wert von 50 liegt, gilt dies unter den folgenden Maßgaben. Wenn in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet, so treten die abweichenden Regelungen an dem übernächsten Tag in Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage. Überschreitet in diesem Kreis oder dieser kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz danach an drei aufeinander folgenden Tagen erneut den Schwellenwert von 50, so treten die neuen Regelungen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Maßgeblich sind die vom Robert Koch-Institut im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichten Werte der Sieben-Tage-Inzidenz.

Alle Angaben ohne Gewähr, Bilder Regierungsbezirk Münster