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Ökostrom nicht mehr im Kohleausstiegsgesetz

In einem überarbeiteten Referentenentwurf des Wirtschaftsressorts, der am Donnerstag in Berlin der Nachrichtenagentur AFP vorlag, fehlen die betreffenden Passagen aus früheren Entwürfen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verzichtet offenbar darauf, neue Regelungen zum Ausbau erneuerbarer Energien im von der Regierung geplanten Kohleausstiegsgesetz zu verankern. In einem überarbeiteten Referentenentwurf des Wirtschaftsressorts, der am Donnerstag in Berlin der Nachrichtenagentur AFP vorlag, fehlen die betreffenden Passagen aus früheren Entwürfen. Dies gilt sowohl für den umstrittenen Mindestabstand für Windkraftanlagen als auch für Ausbauziele für Solarstrom und Offshore-Windparks.

Für neue Windkraftanlagen oder die Nachrüstung von Altanlagen war in dem Gesetzentwurf bisher gemäß Beschlüssen von Union und SPD ein pauschaler Mindestabstand von 1000 Meter zu Wohnsiedlungen vorgesehen. Dies wurde auf Grundlage einer Zulieferung des Innen- und Bauressorts so ausgelegt, dass der Mindestabstand auch bereits zu mindestens fünf einzelnen Gebäuden oder zu Flächen gelten sollte, auf denen Wohngebäude errichtet werden könnten. Experten befürchten für diesen Fall einen weitgehenden Stopp des ohnehin stockenden Windkraftausbaus an Land.

Gleichfalls nicht mehr in der Vorlage enthalten ist der Wegfall des bisher geltenden Deckels für den Ausbau der Solarenergie von 52 Gigawatt sowie für die Anhebung des Deckels für den Ausbau von Offshore-Windkraftanlagen von 15 auf 20 Gigawatt bis 2030.

Unklar blieb zunächst, ob der weitere Ausbau des Ökostroms nun in einem separaten Gesetz geregelt werden soll - und in welcher Form. Besonders den Wegfall des Solardeckels hatte die Regierung wiederholt noch für dieses Jahr zugesagt. Das Wirtschaftsministerium wollte sich auf Anfrage zu den Änderungen im Gesetzentwurf nicht äußern. Eine Sprecherin verwies auf die noch laufende Ressortabstimmung.

Kritik von Umweltverbänden kam auch an geplanten Änderungen der Regelungen zum Ausstieg aus der Steinkohle. Dabei geht es zum einen um die Inbetriebnahme des umstrittenen Kraftwerks Datteln IV, die möglicherweise doch noch erfolgen könnte, zum anderen um den Verzicht auf ordnungsrechtliche Regelungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken bis 2026. Die Energie-Expertin der Klima-Allianz Deutschland, Stefanie Langkamp, warf Altmaier deswegen einen Bruch des vorliegenden Kompromisses zum Kohleausstieg vor.

Der Umweltverband BUND begrüßte den Wegfall "der verheerenden Regelung über Abstände von Windkraftanlagen". Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt kritisierte aber ebenfalls Abweichungen zwischen den Plänen Altmaiers und den Empfehlungen der Kohlekommission zum Ausstieg aus der Steinkohle. Zum Braunkohleausstieg, über den derzeit zwischen der Regierung und den Betreibern verhandelt wird, sind in dem Gesetzentwurf ohnehin noch keine Festlegungen enthalten.

bk/jm

© Agence France-Presse

Foto: dpa/picture-alliance